Was ist ein Abnahmeprotokoll?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Das Abnahmeprotokoll ist die schriftliche Dokumentation der Bauabnahme, in der erkannte Mängel, Vorbehalte und die Abnahmeerklärung festgehalten werden.
Einfache Erklärung
Das Abnahmeprotokoll dokumentiert den Zustand des Bauwerks bei der Abnahme. Es enthält: Datum, beteiligte Personen, geprüfte Bereiche, festgestellte Mängel mit Beschreibung und Foto, Fristen zur Nachbesserung, Vorbehalte des Bauherrn und die Erklärung, ob die Abnahme erfolgt oder verweigert wird. Es muss von beiden Parteien (Bauherr und Unternehmer) unterschrieben werden.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Der Sachverständige erstellt bei der Abnahme ein 8-seitiges Protokoll: Jeder Raum wird einzeln dokumentiert, Mängel werden mit Fotos belegt und nummeriert. Frist zur Nachbesserung: 6 Wochen. Der Bauherr behält sich die Geltendmachung der Vertragsstrafe bei Verzug vor.
Typische Fehler
Kein schriftliches Protokoll erstellen. Mängel nur mündlich benennen. Fotos der Mängel vergessen. Keine Nachbesserungsfrist setzen. Vorbehalt für Vertragsstrafe vergessen.
Häufige Fragen
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