Was ist eine Schlussabnahme?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Schlussabnahme ist die formelle Abnahme des fertiggestellten Bauwerks durch den Bauherrn, mit der das Bauwerk als vertragsgemäß anerkannt wird.
Einfache Erklärung
Die Schlussabnahme ist der wichtigste rechtliche Schritt nach der Fertigstellung: Mit ihr erkennt der Bauherr die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß an. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist (4 Jahre nach VOB/B, 5 Jahre nach BGB) und die Beweislast für Mängel kehrt sich um. Erkannte Mängel müssen im Abnahmeprotokoll vorbehalten werden. Ein Sachverständiger sollte den Bauherrn begleiten.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Familie Weber begeht mit einem unabhängigen Sachverständigen den fertiggestellten Neubau. Der Sachverständige dokumentiert 15 Mängel: unebene Fliesen, eine undichte Silikonfuge, fehlende Sockelleisten und 12 kleinere Punkte. Alles wird im Abnahmeprotokoll festgehalten und mit Frist zur Nachbesserung versehen.
Typische Fehler
Abnahme ohne Sachverständigen durchführen. Mängel nicht ins Protokoll aufnehmen (Vorbehalt vergessen). Unter Zeitdruck abnehmend, ohne gründliche Prüfung. Die rechtliche Bedeutung der Abnahme unterschätzen.
Häufige Fragen
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