Was ist eine Teilabnahme?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Teilabnahme ist die formelle Abnahme einzelner Bauleistungen oder Bauabschnitte vor der Fertigstellung des gesamten Bauwerks.
Einfache Erklärung
Bei der Teilabnahme nimmt der Bauherr eine abgeschlossene Teilleistung ab – z. B. den Rohbau, die Dachkonstruktion oder die Elektroinstallation. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist für diese Leistung und die Beweislast kehrt sich um: Der Bauherr muss nun Mängel nachweisen. Teilabnahmen sind nur zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart wurden oder der Bauherr zustimmt.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Nach Fertigstellung des Rohbaus wird eine Teilabnahme durchgeführt. Der Bauherr und ein Sachverständiger besichtigen den Rohbau, prüfen Maße und Qualität. Drei kleinere Mängel werden im Protokoll festgehalten. Die Gewährleistung für den Rohbau beginnt ab diesem Datum.
Typische Fehler
Teilabnahme ohne sachkundige Begleitung durchführen. Nicht erkennen, dass die Beweislast sich umkehrt. Mängel nicht protokollieren. Teilabnahme für verdeckte Leistungen versäumen.
Häufige Fragen
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