Was macht ein Architekt beim Bauantrag?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Architekt ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, der Bauvorlagen erstellt, den Bauantrag vorbereitet und das Bauvorhaben fachlich begleitet.
Einfache Erklärung
Für die meisten genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden. Das ist in der Regel ein Architekt oder ein Bauingenieur. Der Architekt erstellt Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan und Baubeschreibung, koordiniert Fachplaner wie Statiker und Energieberater und reicht den Bauantrag bei der Behörde ein. Er begleitet auch die Bauleitung und die Abnahme. Die genaue Rolle hängt vom vergebenen Leistungsbild nach HOAI ab.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
sekurio ist der intelligente Assistent, der diesen "Papierkram" automatisiert – entwickelt speziell für KMU, Kleingewerbe und Bauvorhaben.
Geführter Wizard führt Sie Schritt für Schritt – rechtssicher in 10 Minuten, statt stundenlang durch Wälzer zu blättern.
Kein Juristen-Deutsch. Keine endlosen Formulare. Nur die Abkürzung zur Rechtssicherheit.
In 10 Minuten zur rechtssicheren GBUExterner Link zu sekurio.de – Tool speziell für KMU & Bauvorhaben
Beispiel aus der Praxis
Eine Bauherrin möchte ein Einfamilienhaus bauen. Sie beauftragt einen Architekten mit der Leistungsphase 1–9 nach HOAI. Der Architekt erstellt die Bauvorlagen, reicht den Bauantrag ein, koordiniert Statiker und Brandschutzplaner und überwacht die Bauausführung bis zur Abnahme.
Typische Fehler
Architekt und Bauzeichner verwechseln. Nicht jeder Planer ist bauvorlageberechtigt. Auch wird die Unterscheidung zwischen Bauvorlageberechtigung und Bauleitung häufig übersehen.
Kosten
Die Honorare richten sich nach der HOAI und der Baukostenberechnung. Für ein Einfamilienhaus liegen sie oft bei 8–13 % der anrechenbaren Kosten, je nach Leistungsumfang.
Häufige Fragen
Bau-Lex Wochenbrief
Wissen, was beim Bauen zählt
Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.
Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.