Baurecht

Was macht ein Architekt beim Bauantrag?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Ein Architekt ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, der Bauvorlagen erstellt, den Bauantrag vorbereitet und das Bauvorhaben fachlich begleitet.

Einfache Erklärung

Für die meisten genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden. Das ist in der Regel ein Architekt oder ein Bauingenieur. Der Architekt erstellt Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan und Baubeschreibung, koordiniert Fachplaner wie Statiker und Energieberater und reicht den Bauantrag bei der Behörde ein. Er begleitet auch die Bauleitung und die Abnahme. Die genaue Rolle hängt vom vergebenen Leistungsbild nach HOAI ab.

Beispiel aus der Praxis

Eine Bauherrin möchte ein Einfamilienhaus bauen. Sie beauftragt einen Architekten mit der Leistungsphase 1–9 nach HOAI. Der Architekt erstellt die Bauvorlagen, reicht den Bauantrag ein, koordiniert Statiker und Brandschutzplaner und überwacht die Bauausführung bis zur Abnahme.

Typische Fehler

Architekt und Bauzeichner verwechseln. Nicht jeder Planer ist bauvorlageberechtigt. Auch wird die Unterscheidung zwischen Bauvorlageberechtigung und Bauleitung häufig übersehen.

Kosten

Die Honorare richten sich nach der HOAI und der Baukostenberechnung. Für ein Einfamilienhaus liegen sie oft bei 8–13 % der anrechenbaren Kosten, je nach Leistungsumfang.

Häufige Fragen

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