Was ist eine Baugenehmigung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben durchzuführen. Sie bestätigt, dass das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Einfache Erklärung
Die Baugenehmigung wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt und bestätigt, dass das Bauvorhaben dem Bauplanungsrecht (BauGB) und dem Bauordnungsrecht (LBO) entspricht. Sie ist in der Regel 3 Jahre gültig. Ohne Baugenehmigung darf nicht gebaut werden (außer bei genehmigungsfreien Vorhaben).
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Nach Einreichung des Bauantrags prüft die Behörde 8 Wochen lang: Stimmen GRZ und GFZ? Sind die Abstandsflächen eingehalten? Ist der Brandschutz gewährleistet? Wenn alles passt, erteilt sie die Baugenehmigung.
Typische Fehler
Ohne Baugenehmigung mit dem Bau beginnen. Schwarzbauten können zur Nutzungsuntersagung und zum Rückbau führen.
Kosten
0,5–1% der Bausumme, bei einem Einfamilienhaus typischerweise 500–3.000 Euro.
Häufige Fragen
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