Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie schützt den Käufer zwischen Vertragsabschluss und endgültiger Umschreibung.
Einfache Erklärung
Zwischen der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vergehen oft mehrere Wochen bis Monate. In dieser Zeit könnte der Verkäufer das Grundstück theoretisch ein zweites Mal verkaufen oder belasten. Die Auflassungsvormerkung verhindert dies, indem sie den Anspruch des Käufers öffentlich sichert. Sie wird vom Notar veranlasst und in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.
Beispiel aus der Praxis
Familie Yilmaz kauft ein Baugrundstück. Der Notar beantragt sofort nach der Beurkundung die Auflassungsvormerkung. Drei Wochen später wird sie im Grundbuch eingetragen. Obwohl die Eigentumsumschreibung erst nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt, ist das Grundstück nun gegen weitere Verkäufe oder Belastungen geschützt.
Typische Fehler
Die Auflassungsvormerkung ist kein Eigentum – der Käufer wird erst mit der endgültigen Umschreibung (Auflassung) Eigentümer. Auch sollte der Kaufpreis erst gezahlt werden, wenn die Vormerkung eingetragen ist.
Kosten
Die Kosten für die Eintragung betragen etwa 0,5% des Kaufpreises als Grundbuchgebühr. Bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro also ca. 500 Euro.
Häufige Fragen
Bau-Lex Wochenbrief
Wissen, was beim Bauen zählt
Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.
Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.