Was ist das Grundbuch?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die damit verbundenen Rechte und Belastungen dokumentiert.
Einfache Erklärung
Das Grundbuch wird beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt und ist in drei Abteilungen gegliedert: Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Wohnrecht, Nießbrauch) und Abteilung III (Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden). Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt.
Beispiel aus der Praxis
Vor dem Grundstückskauf fordert der Käufer einen Grundbuchauszug an: Abteilung I zeigt den aktuellen Eigentümer, Abteilung II ein Wegerecht zugunsten des Nachbarn, Abteilung III eine Grundschuld der Volksbank über 200.000 Euro.
Typische Fehler
Das Grundbuch nicht vor dem Kauf prüfen. Eingetragene Belastungen (Wegerechte, Nießbrauch) gehen auf den Käufer über.
Kosten
Grundbuchauszug: 10–20 Euro.
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