Was ist eine Baulücke?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Baulücke ist ein unbebautes Grundstück in einem ansonsten bebauten Gebiet. Sie befindet sich zwischen vorhandener Bebauung und bietet die Möglichkeit, ein neues Gebäude zu errichten.
Einfache Erklärung
Baulücken sind besonders in städtischen Gebieten begehrt, da sie bereits erschlossene Infrastruktur bieten. Baurechtlich gelten sie meist als Innenbereichsflächen nach § 34 BauGB und können ohne Bebauungsplan bebaut werden, wenn sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Für Kommunen bietet die Baulückenentwicklung eine Möglichkeit zur Innenentwicklung ohne Flächenversiegelung im Außenbereich.
Beispiel aus der Praxis
In einer Reihenhaussiedlung aus den 1960er Jahren steht ein 400 m² großes Grundstück zwischen zwei Häusern leer. Da die umliegenden Gebäude alle zweigeschossig sind, darf auch auf der Baulücke ein zweigeschossiges Wohnhaus errichtet werden – ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich, da § 34 BauGB gilt.
Typische Fehler
Nicht jede freie Fläche ist automatisch eine Baulücke. Grünflächen oder Spielplätze können planungsrechtlich geschützt sein. Auch die Einfügungspflicht nach § 34 BauGB wird oft unterschätzt – das neue Gebäude muss sich nach Art und Maß in die Umgebung einfügen.
Kosten
Baulücken in innerstädtischen Lagen sind oft teurer als Grundstücke in Neubaugebieten, bieten aber Vorteile bei den Erschließungskosten, da die Infrastruktur bereits vorhanden ist. Preise variieren stark nach Lage.
Häufige Fragen
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