Baurecht

Was ist der Innenbereich (§ 34 BauGB)?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Der Innenbereich nach § 34 BauGB ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil ohne qualifizierten Bebauungsplan, in dem sich ein Vorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen muss.

Einfache Erklärung

Liegt ein Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, aber nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Maßstab ist die nähere Umgebung: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche müssen sich in den vorhandenen Rahmen einfügen. Zusätzlich müssen die Erschließung gesichert sein und das Ortsbild gewahrt bleiben. Die Landesbauordnung regelt davon unabhängig, ob ein Genehmigungsverfahren, eine Genehmigungsfreistellung oder Verfahrensfreiheit greift.

Beispiel aus der Praxis

In einer Straße mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern plant eine Bauherrin ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen und Satteldach. Da sich Höhe, Nutzung und Stellung im Rahmen der Nachbarbebauung bewegen, ist das Vorhaben nach § 34 BauGB grundsätzlich zulässig. Ein viergeschossiges Mehrfamilienhaus würde diesen Rahmen dagegen sprengen.

Typische Fehler

Den Innenbereich mit „keine Vorschriften“ verwechseln. Auch ohne Bebauungsplan gelten Abstandsflächen, örtliche Satzungen, Denkmal- und Naturschutz. Zudem wird die „nähere Umgebung“ oft zu großzügig gefasst – maßgeblich ist der tatsächlich prägende Bereich, nicht der ganze Ort.

Kosten

Eine Bauvoranfrage zur Klärung der Zulässigkeit im Innenbereich kostet je nach Bundesland und Umfang meist 50–500 Euro und ist deutlich günstiger als ein abgelehnter Bauantrag.

Häufige Fragen

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