Was ist ein erschlossenes Grundstück?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein erschlossenes Grundstück verfügt über alle notwendigen Anschlüsse an die öffentliche Infrastruktur: Straße, Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation. Es ist bebauungsfertig.
Einfache Erklärung
Die Erschließung eines Grundstücks umfasst die Anbindung an die öffentliche Infrastruktur. Ein voll erschlossenes Grundstück hat Zugang zu einer öffentlichen Straße sowie Anschlüsse für Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas (falls vorhanden) und Telekommunikation. Erst wenn ein Grundstück erschlossen ist, kann eine Baugenehmigung erteilt werden. Die Erschließungskosten werden oft anteilig auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Beispiel aus der Praxis
Im Neubaugebiet 'Am Sonnenhang' hat die Gemeinde alle Straßen gebaut und Leitungen verlegt. Die Grundstücke werden als 'voll erschlossen' verkauft. Käufer müssen nur noch die Hausanschlüsse vom Hauptanschluss bis zum Haus herstellen lassen, was deutlich günstiger ist als die Gesamterschließung.
Typische Fehler
'Erschlossen' heißt nicht automatisch, dass alle Hausanschlüsse fertig sind. Oft fehlt der letzte Meter bis zum Haus. Auch die Unterscheidung zwischen technischer Erschließung (Leitungen liegen) und rechtlicher Erschließung (Erschließungsbeiträge bezahlt) wird verwechselt.
Kosten
Die Erschließungskosten betragen je nach Lage und Kommune 10.000–30.000 Euro pro Grundstück. Die reinen Hausanschlusskosten kommen mit 8.000–15.000 Euro hinzu.
Häufige Fragen
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