Bayern

Bauantrag Bayern – Ablauf, Kosten & Unterlagen 2026

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Rechtsstand: April 2026

Bayern hat mit der BayBO eine der liberalsten Bauordnungen Deutschlands. Viele Wohnbauvorhaben können im vereinfachten Genehmigungsverfahren oder sogar genehmigungsfrei realisiert werden. Die Grunderwerbsteuer ist mit 3,5 % die niedrigste in Deutschland. Für private Bauherren bedeutet das: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und geringere Nebenkosten als in den meisten anderen Bundesländern. Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO, die bei Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans den Baubeginn bereits nach Ablauf einer Monatsfrist ermöglicht – ganz ohne förmliche Baugenehmigung. Wer in Bayern baut, profitiert außerdem von der zunehmenden Digitalisierung: Der digitale Bauantrag über das BayernPortal beschleunigt den Prozess erheblich und spart Wege zur Behörde.

Kurzantwort: Bauantrag Bayern

Ein Bauantrag in Bayern dauert im vereinfachten Verfahren ca. 4–8 Wochen und kostet als reine Genehmigungsgebühr ca. 700–1.750 € (bei 350.000 € Bausumme). Zusammen mit Lageplan, Statik und Energieausweis liegen die Gesamtkosten bei ca. 5.500–11.000 €. Bayern hat mit 3,5 % die niedrigste Grunderwerbsteuer Deutschlands.

  • Genehmigungspflicht: Wohngebäude sind in Bayern grundsätzlich genehmigungspflichtig, im Bebauungsplangebiet oft nur freistellungspflichtig (Art. 58 BayBO).
  • Dauer: 4–8 Wochen im vereinfachten Verfahren, 1 Monat bei Genehmigungsfreistellung, 8–12 Wochen in München und Nürnberg.
  • Gebühr: rund 0,2–0,5 % der Bausumme; Gesamtkosten mit Fachplanern ca. 5.500–11.000 €.
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % – der bundesweit niedrigste Satz.
  • Genehmigungsfrei sind u. a. Garagen und Carports bis 50 m² sowie Gartenhäuser bis 75 m³ im Innenbereich.

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3,5 %
Grunderwerbsteuer
4–8 Wochen
Bearbeitungszeit
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Landesbauordnung

Besonderheiten in Bayern

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) für Wohngebäude bis zur Gebäudeklasse 3
  • Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO) bei Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
  • Abstandsflächen: grundsätzlich 0,4 H (Wandhöhe), mindestens 3 m; kommunale Abweichungen möglich
  • Niedrigste Grunderwerbsteuer Deutschlands: 3,5 %
  • Keine Stellplatzverpflichtung auf Landesebene – kommunale Regelungen beachten
  • Digitaler Bauantrag über das BayernPortal möglich
  • Keine verpflichtende Prüfung durch Prüfingenieur bei Gebäudeklasse 1–2

Voraussetzungen: Wann ist eine Baugenehmigung in Bayern erforderlich?

Eine Baugenehmigung ist in Bayern immer dann erforderlich, wenn ein Vorhaben nicht ausdrücklich in Art. 57 BayBO als verfahrensfrei aufgeführt ist und keine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO greift. Genehmigungspflichtig sind damit insbesondere der Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Anbauten, Aufstockungen, Nutzungsänderungen sowie alle Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Das Grundstück ist bauplanungsrechtlich zulässig bebaubar (Bebauungsplan nach § 30 BauGB, Innenbereich nach § 34 BauGB oder privilegiertes Außenbereichsvorhaben).
  • Die Erschließung ist gesichert: Zufahrt, Wasser, Abwasser, Strom.
  • Die Bauvorlagen stammen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur mit Eintragung).
  • Abstandsflächen von grundsätzlich 0,4 H, mindestens 3 m, sind eingehalten; abweichende kommunale Satzungen sind geprüft.
  • Standsicherheits- und GEG-Nachweis liegen vor; ab Gebäudeklasse 3 zusätzlich ein Brandschutznachweis.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO: im qualifizierten Bebauungsplangebiet genügt die Vorlage bei der Gemeinde, Baubeginn nach einem Monat.
  • Abweichungen von Abstandsflächen oder Festsetzungen des Bebauungsplans sind über einen Antrag auf Abweichung bzw. Befreiung (§ 31 BauGB) möglich, müssen aber begründet werden.
  • Denkmalgeschützte Gebäude benötigen zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis – auch bei sonst verfahrensfreien Maßnahmen.
  • Im Außenbereich entfällt die Freistellung grundsätzlich; hier ist stets ein förmliches Verfahren nötig.

Grundlagen dazu erklären wir im Glossar: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauvoranfrage und Genehmigungsfreistellung.

Welche Bauvorhaben sind in Bayern genehmigungsfrei?

Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen und Vorgaben zur Grenzbebauung gelten trotzdem.

  • Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche und bis 3 m Wandhöhe (Art. 57 BayBO)
  • Gartenhäuser und Gerätehütten bis 75 m³ umbauter Raum im Innenbereich, ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte
  • Terrassenüberdachungen bis 30 m² und bis 3 m Tiefe an Wohngebäuden
  • Einfriedungen bis 2 m Höhe außerhalb des Außenbereichs
  • Solar- und Photovoltaikanlagen auf und an Dach- und Außenwandflächen
  • Schwimmbecken bis 100 m³ im Innenbereich

Details je Vorhaben: Carport, Gartenhaus und Terrassenüberdachung.

Erforderliche Unterlagen für den Bauantrag in Bayern

Folgende Unterlagen müssen Sie für einen vollständigen Bauantrag in Bayern einreichen. Fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

  1. 1Ausgefülltes Bauantragsformular (amtliches Formblatt)
  2. 2Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 (nicht älter als 6 Monate)
  3. 3Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten (Maßstab 1:100)
  4. 4Baubeschreibung mit Angaben zu Konstruktion, Materialien und Nutzung
  5. 5Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ)
  6. 6Standsicherheitsnachweis (Statik) durch Tragwerksplaner
  7. 7Wärmeschutznachweis / GEG-Nachweis durch Energieberater
  8. 8Entwässerungsplan mit Nachweis der Regenwasserversickerung
  9. 9Ggf. Brandschutznachweis (ab Gebäudeklasse 3)
  10. 10Ggf. Schallschutznachweis bei Doppel- oder Reihenhäusern

Ablauf des Bauantragsverfahrens in Bayern

So läuft der Bauantrag in Bayern Schritt für Schritt ab – von der Voranfrage bis zur Baugenehmigung.

1

Voranfrage (optional)

Bauvoranfrage bei der Gemeinde zur Klärung der grundsätzlichen Bebaubarkeit. Empfehlenswert bei unklarem Planungsrecht oder Außenbereichsvorhaben. Bearbeitungszeit ca. 1–3 Monate. Kosten: ca. 50–500 €.

2

Entwurfsplanung

Bauvorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur erstellt alle Planunterlagen nach BayBO. Praxistipp: Klären Sie vorab mit der Gemeinde, ob ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt – dann ist ggf. die Genehmigungsfreistellung möglich.

3

Gemeindliches Einvernehmen

Die Gemeinde prüft die planungsrechtliche Zulässigkeit und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. In der Praxis dauert dies je nach Sitzungsrhythmus des Gemeinderats 2–6 Wochen.

4

Einreichen des Bauantrags

Einreichung bei der Gemeinde (Durchlaufstelle) oder direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt). Seit 2024 auch digital über das BayernPortal möglich. Tipp: Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein – Nachforderungen verzögern das Verfahren erheblich.

5

Prüfung durch Bauaufsicht

Im vereinfachten Verfahren prüft die Behörde nur planungsrechtliche Zulässigkeit und Abstandsflächen – keine Standsicherheit oder Brandschutz. Die Verantwortung für diese Nachweise liegt beim Bauherrn und seinen Fachplanern.

6

Baugenehmigung

Erteilung der Baugenehmigung als schriftlicher Bescheid mit ggf. Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Genehmigung ist in der Regel 4 Jahre gültig und kann verlängert werden.

Kosten für den Bauantrag in Bayern – Übersicht

BaugenehmigungsgebührCa. 0,2–0,5 % der Bausumme (mind. 100 €)
Amtlicher Lageplan2.000–3.500 €
Statik (Standsicherheitsnachweis)2.500–5.000 €
Energieausweis / GEG-Nachweis500–1.500 €
Brandschutznachweis (falls erforderlich)1.000–3.000 €
Vermessung / Absteckung1.500–3.000 €
Grunderwerbsteuer3,5 % des Kaufpreises

Alle Angaben sind Richtwerte für ein typisches Einfamilienhaus (Stand 2026). Die tatsächlichen Kosten können je nach Vorhaben, Kommune und Planungsaufwand abweichen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Hausbau-Kosten-Überblick.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Bayern, 140 m² Wohnfläche, 350.000 € Bausumme

Beispielrechnung Bauantragskosten in Bayern
PositionBetrag
Baugenehmigungsgebühr (0,3 % der Bausumme)ca. 1.050 €
Amtlicher Lageplanca. 2.500 €
Standsicherheitsnachweis (Statik)ca. 3.500 €
GEG-/Energienachweisca. 900 €
Vermessung und Absteckungca. 2.000 €
Summe (Richtwert)ca. 9.950 €

Ohne Architektenhonorar für Entwurf und Genehmigungsplanung (HOAI Leistungsphasen 1–4) und ohne Grunderwerbsteuer.

Regionale Kostenunterschiede in Bayern

Die Gebühren richten sich nach dem Kostenverzeichnis der jeweiligen Behörde und schwanken innerhalb Bayerns spürbar. In München, Nürnberg und Augsburg liegen Gebühren und Vermessungskosten am oberen Rand, in ländlichen Landkreisen wie Cham, Hof oder Kronach deutlich darunter. Auch die Bearbeitungsdauer folgt diesem Muster: Ballungsraum 8–12 Wochen, ländlicher Raum häufig 4 Wochen.

Bearbeitungszeit in Bayern

Im vereinfachten Verfahren beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4–8 Wochen. Bei Genehmigungsfreistellung entfällt die Wartezeit – der Bau darf nach Ablauf der Monatsfrist beginnen, sofern die Gemeinde nicht widerspricht. In Ballungsräumen wie München, Nürnberg oder Augsburg kann die Bearbeitungszeit aufgrund der hohen Antragszahlen auf 8–12 Wochen ansteigen. Praxistipp: Ein vollständig eingereichter Antrag ohne fehlende Unterlagen wird in der Regel deutlich schneller bearbeitet. Häufigster Grund für Verzögerungen ist die Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Behörde.

Häufige Fehler beim Bauantrag in Bayern

  • Unvollständige Unterlagen: fehlende Statik oder ein zu alter Lageplan führen zu Nachforderungen und verlängern das Verfahren um Wochen.
  • Freistellung falsch eingeschätzt: Wer trotz Abweichung vom Bebauungsplan die Freistellung nutzt, riskiert einen Baustopp.
  • Eine kommunale Abstandsflächensatzung übersehen, die vom gesetzlichen Grundmaß 0,4 H abweicht.
  • Baubeginn vor Ablauf der Monatsfrist bzw. vor Zustellung des Bescheids.
  • Kommunale Stellplatz- und Gestaltungssatzungen nicht geprüft, obwohl Bayern diese den Gemeinden überlässt.
  • Nachbarn nicht frühzeitig eingebunden – Nachbarwidersprüche verzögern den Baustart erheblich.

Genehmigungsfreistellung in Bayern

Möglich nach Art. 58 BayBO für Wohngebäude im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB), wenn das Vorhaben den Festsetzungen entspricht und die Erschließung gesichert ist. Der Bauherr muss die Gemeinde lediglich informieren. Wenn die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats widerspricht, darf mit dem Bau begonnen werden. Dies ist das schnellste Verfahren in Bayern.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Bayern

Untere Bauaufsichtsbehörde: Landratsamt (Landkreise) oder Stadtverwaltung (kreisfreie Städte wie München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg)

Praxistipps für Bauherren in Bayern

  • Klären Sie vor der Planung, ob ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt – falls ja, prüfen Sie die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO, um Zeit und Kosten zu sparen.
  • Beauftragen Sie Statiker und Energieberater frühzeitig, da deren Nachweise Pflichtbestandteil des Antrags sind und bei Nachreichung Wochen kosten können.
  • Nutzen Sie die digitale Antragstellung über das BayernPortal – sie ist schneller und Sie können den Bearbeitungsstand online verfolgen.
  • Sprechen Sie vor Antragstellung mit Ihrem Architekten über Abstandsflächen: In Bayern gilt grundsätzlich 0,4 H bei mindestens 3 m; Gemeinden können durch Satzung abweichen.
  • Bedenken Sie, dass im vereinfachten Verfahren Standsicherheit und Brandschutz NICHT von der Behörde geprüft werden – investieren Sie hier in qualifizierte Fachplaner.

Häufige Fragen zum Bauantrag in Bayern

Wie lange dauert ein Bauantrag in Bayern?
Im vereinfachten Verfahren (Art. 59 BayBO) beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4–8 Wochen. Bei der Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO) kann nach Ablauf einer Monatsfrist mit dem Bau begonnen werden, sofern die Gemeinde nicht widerspricht. In Ballungsräumen wie München kann es 8–12 Wochen dauern.
Was kostet ein Bauantrag in Bayern 2026?
Die Genehmigungsgebühr beträgt ca. 0,2–0,5 % der Bausumme. Bei einem Einfamilienhaus mit 350.000 € Baukosten sind das ca. 700–1.750 €. Gesamtkosten inkl. Lageplan, Statik und Energieausweis liegen bei ca. 5.500–11.000 €.
Welche Unterlagen braucht man für einen Bauantrag in Bayern?
Erforderlich sind: Bauantragsformular, amtlicher Lageplan (nicht älter als 6 Monate), Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Baubeschreibung, GRZ/GFZ-Berechnung, Standsicherheitsnachweis (Statik), GEG-Nachweis und Entwässerungsplan. Je nach Vorhaben zusätzlich Brandschutz- und Schallschutznachweis.
Kann ich in Bayern ohne Baugenehmigung bauen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigungsfreistellung möglich (Art. 58 BayBO). Voraussetzung: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und entspricht dessen Festsetzungen. Sie müssen die Gemeinde lediglich informieren.
Was wird im vereinfachten Verfahren in Bayern geprüft?
Im vereinfachten Verfahren (Art. 59 BayBO) prüft die Bauaufsicht nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und die Abstandsflächen. Standsicherheit und Brandschutz werden NICHT geprüft – die Verantwortung liegt beim Bauherrn und seinen Fachplanern.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?
Bayern hat mit 3,5 % die niedrigste Grunderwerbsteuer aller Bundesländer. Bei einem Grundstückspreis von 200.000 € sind das 7.000 €. Zum Vergleich: In NRW oder Brandenburg wären es 13.000 € (6,5 %).
Kann ein Bauantrag in Bayern abgelehnt werden?
Ja, ein Bauantrag kann abgelehnt werden, wenn das Vorhaben gegen den Bebauungsplan, die BayBO oder andere öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. Häufige Ablehnungsgründe: Überschreitung der GRZ/GFZ, Nichteinhaltung der Abstandsflächen oder fehlende Erschließung. Gegen die Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Wer stellt den Bauantrag in Bayern?
Den Bauantrag stellt der Bauherr, allerdings muss er von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (i.d.R. Architekt oder Bauingenieur) unterschrieben werden. Dieser ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bauvorlagen verantwortlich.
Wann ist in Bayern keine Baugenehmigung nötig?
Keine Genehmigung ist nötig, wenn das Vorhaben in Art. 57 BayBO als verfahrensfrei genannt ist – etwa Garagen bis 50 m², Gartenhäuser bis 75 m³ oder Solaranlagen am Dach. Zusätzlich entfällt die förmliche Genehmigung bei der Freistellung nach Art. 58 BayBO im qualifizierten Bebauungsplangebiet. Die materiellen Vorschriften wie Abstandsflächen und Bebauungsplan gelten trotzdem.
Welche Ausnahmen und Befreiungen sind in Bayern möglich?
Von Festsetzungen eines Bebauungsplans kann die Gemeinde nach § 31 BauGB befreien, von bauordnungsrechtlichen Vorschriften wie Abstandsflächen kann die Bauaufsicht nach Art. 63 BayBO eine Abweichung zulassen. Beides ist im Bauantrag ausdrücklich zu beantragen und zu begründen.
Wie läuft der Bauantrag in Bayern Schritt für Schritt ab?
1. Planung und Klärung des Baurechts, ggf. per Bauvoranfrage. 2. Vollständige Bauvorlagen durch den Entwurfsverfasser erstellen lassen. 3. Einreichung bei der Gemeinde oder digital über das BayernPortal. 4. Gemeindliches Einvernehmen und Prüfung durch die untere Bauaufsichtsbehörde. 5. Baugenehmigung bzw. Ablauf der Freistellungsfrist, danach Baubeginnsanzeige und Absteckung.
Wie lange ist eine Baugenehmigung in Bayern gültig?
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von vier Jahren mit der Ausführung begonnen oder der Bau vier Jahre unterbrochen wird. Eine Verlängerung um jeweils bis zu zwei Jahre ist auf Antrag möglich und sollte rechtzeitig vor Ablauf gestellt werden.
Was kostet eine Bauvoranfrage in Bayern?
Je nach Umfang und Behörde 50–500 €, bei komplexen Außenbereichsvorhaben auch mehr. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn kein Bebauungsplan existiert oder eine Befreiung nötig wäre – sie schafft Planungssicherheit, bevor Kosten für die Genehmigungsplanung anfallen.
Brauche ich in Bayern einen Architekten für den Bauantrag?
Ja, für genehmigungspflichtige Gebäude müssen die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser stammen – in der Regel ein in der Architekten- oder Ingenieurkammer eingetragener Architekt oder Bauingenieur. Nur bei verfahrensfreien Vorhaben ist das entbehrlich.
Was passiert, wenn ich in Bayern ohne Genehmigung baue?
Ein Schwarzbau kann mit Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Bußgeld und im Extremfall mit einer Beseitigungsanordnung geahndet werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Vorhaben materiell rechtmäßig ist – die Gebühren fallen dann meist höher aus.

Aktualität, Quellen & Verbindlichkeit

Die Angaben basieren auf der Bayerische Bauordnung (BayBO), den verknüpften amtlichen Rechtsquellen und den genannten Gebühreninformationen. Stand der Informationen: April 2026.

Amtliche Rechtsquelle

Verknüpfte Rechtsquelle im BauCheck-Regelwerk zuletzt geprüft am .

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • Bayerische Bauordnung (BayBO), insbesondere Art. 57 (verfahrensfreie Vorhaben), Art. 58 (Genehmigungsfreistellung), Art. 59 (vereinfachtes Verfahren), Art. 6 (Abstandsflächen)
  • Baugesetzbuch (BauGB), §§ 30, 34, 35 zur planungsrechtlichen Zulässigkeit
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) für den Energienachweis
  • BayernPortal – digitale Bauantragstellung und Zuständigkeitsauskunft

Alle Angaben sind sorgfältig recherchierte Orientierungswerte und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt ausschließlich die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde bzw. das Bauamt Ihrer Kommune in Bayern.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Bauordnungen der 16 Bundesländer unterscheiden sich erheblich. Bayern hat mit 3,5 % die niedrigste Grunderwerbsteuer, während NRW und Brandenburg 6,5 % verlangen. Bei den Abstandsflächen gilt in Bayern grundsätzlich 0,4 H bei mindestens 3 m; abweichende kommunale Satzungen sind möglich. Außerdem bietet Bayern mit der Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO einen Baubeginn nach Ablauf der Monatsfrist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Bauantrags finden Sie in unserem Hausbau-Guide. Eine Übersicht aller Hausbaukosten bietet unsere Kostenübersicht.