Mecklenburg-Vorpommern

Bauantrag Mecklenburg-Vorpommern – Ablauf, Kosten & Unterlagen 2026

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Rechtsstand: August 2026

Ob Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung oder verfahrensfreies Vorhaben: In Mecklenburg-Vorpommern entscheiden Landesbauordnung, kommunales Planungsrecht und das konkrete Grundstück gemeinsam. Die Seite gibt eine belastbare erste Orientierung und zeigt, welche Angaben vor der Einreichung geklärt werden sollten.

Kurzantwort: Bauantrag Mecklenburg-Vorpommern

Ein Bauantrag ist in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich, wenn das Vorhaben nicht ausdrücklich verfahrensfrei ist und keine Genehmigungsfreistellung greift. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen Bebauungsplan, Abstandsflächen, örtliche Satzungen und sonstiges öffentliches Recht einhalten. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde am Standort des Grundstücks.

  • Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V).
  • Verfahrensfreiheit bedeutet nicht automatisch baurechtliche Zulässigkeit.
  • Bearbeitungszeit und Gebühren hängen von Behörde, Vorhaben und Vollständigkeit der Unterlagen ab.
  • Grunderwerbsteuer: 6,0 %.
  • Kommunale Bebauungspläne und Satzungen können landesweite Erleichterungen einschränken.

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behördenabhängig
Bearbeitungszeit
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Landesbauordnung

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

  • Küsten-, Natur- und Denkmalschutz können neben der LBauO M-V zusätzliche Abstimmungen erforderlich machen.
  • Gemeindliche Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen und Stellplatzregelungen separat prüfen.
  • Im Außenbereich gelten für private Bauvorhaben deutlich strengere Voraussetzungen.
  • Grunderwerbsteuer beim Grundstückskauf: 6,0 %.

Voraussetzungen: Wann ist eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich?

Bauliche Anlagen sind in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich genehmigungspflichtig, soweit die Landesbauordnung keine Verfahrensfreiheit oder ein anderes Verfahren vorsieht. Neubauten, größere Anbauten, Aufstockungen und Nutzungsänderungen mit neuen Anforderungen müssen deshalb regelmäßig vor Ausführung eingeordnet werden.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Planungsrechtliche Zulässigkeit nach Bebauungsplan, § 34 BauGB oder § 35 BauGB.
  • Gesicherte Erschließung mit Zufahrt sowie Wasser- und Abwasserentsorgung.
  • Vollständige Bauvorlagen durch eine bauvorlageberechtigte Person, soweit erforderlich.
  • Einhaltung von Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit und örtlichen Satzungen.
  • Zusätzliche Fachgenehmigungen bei Denkmal-, Natur-, Wasser- oder Immissionsschutz.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Ausdrücklich verfahrensfreie Vorhaben innerhalb der gesetzlichen Größen- und Nutzungsvoraussetzungen.
  • Genehmigungsfreistellung für geeignete Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, sofern sämtliche Voraussetzungen vorliegen.
  • Abweichungen oder Befreiungen können beantragt werden, sind aber keine automatische Genehmigung.

Grundlagen dazu erklären wir im Glossar: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauvoranfrage und Genehmigungsfreistellung.

Welche Bauvorhaben sind in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei?

Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen und Vorgaben zur Grenzbebauung gelten trotzdem.

  • Bestimmte eingeschossige Gebäude bis 10 m² beziehungsweise Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte bis 40 m² und 3 m mittlerer Wandhöhe
  • Terrassenüberdachungen bis 40 m²
  • Private Schwimmbecken bis 100 m³ einschließlich zugehöriger luftgetragener Überdachung außerhalb des Außenbereichs
  • Mauern einschließlich Stützmauern bis 2 m außerhalb des Außenbereichs

Details je Vorhaben: Carport, Gartenhaus und Terrassenüberdachung.

Erforderliche Unterlagen für den Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern

Folgende Unterlagen müssen Sie für einen vollständigen Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern einreichen. Fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

  1. 1Antragsformular beziehungsweise Einreichung über das zuständige Bauportal
  2. 2Amtlicher oder geeigneter Lageplan
  3. 3Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  4. 4Baubeschreibung und Berechnungen zu Fläche, Maß der Nutzung und Stellplätzen
  5. 5Standsicherheits-, Brand-, Energie- und Entwässerungsnachweise nach Vorhaben
  6. 6Anträge auf Abweichung oder Befreiung, falls erforderlich

Ablauf des Bauantragsverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern

So läuft der Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern Schritt für Schritt ab – von der Voranfrage bis zur Baugenehmigung.

1

Grundstück prüfen

Bebauungsplan, Innen- oder Außenbereich, Baulasten und örtliche Satzungen klären.

2

Verfahrensart bestimmen

Verfahrensfreiheit, Genehmigungsfreistellung oder Baugenehmigungsverfahren einordnen.

3

Bauvorlagen erstellen

Planung und erforderliche Fachnachweise vollständig zusammenstellen lassen.

4

Einreichen

Unterlagen bei der für das Grundstück zuständigen Bauaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern einreichen.

5

Prüfung und Bescheid

Rückfragen zeitnah beantworten und erst nach wirksamer Freigabe beziehungsweise Genehmigung beginnen.

Kosten für den Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern – Übersicht

BaugenehmigungsgebührNach Landesgebührenrecht und Vorhabenwert
Lageplan und VermessungNach Grundstück und erforderlichem Umfang
Planung und BauvorlagenNach Honorarvereinbarung und Komplexität
FachnachweiseNur soweit für das konkrete Vorhaben erforderlich
Grunderwerbsteuer6,0 % der maßgeblichen Gegenleistung

Alle Angaben sind Richtwerte für ein typisches Einfamilienhaus (Stand 2026). Die tatsächlichen Kosten können je nach Vorhaben, Kommune und Planungsaufwand abweichen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Hausbau-Kosten-Überblick.

Regionale Kostenunterschiede in Mecklenburg-Vorpommern

Die praktische Bearbeitung unterscheidet sich innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern nach zuständiger Bauaufsicht, kommunalem Planungsrecht und Auslastung. Verbindlich ist deshalb immer die Auskunft für das konkrete Grundstück.

Bearbeitungszeit in Mecklenburg-Vorpommern

Eine belastbare Frist lässt sich ohne konkrete Behörde und Verfahrensart nicht nennen. Vollständige, widerspruchsfreie Unterlagen verkürzen die Bearbeitung; Befreiungen, Fachbehörden oder Nachforderungen verlängern sie regelmäßig.

Häufige Fehler beim Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern

  • Verfahrensfreiheit mit einer allgemeinen Baufreigabe verwechselt.
  • Kommunalen Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung zu spät geprüft.
  • Außenbereich oder nicht gesicherte Erschließung übersehen.
  • Unvollständige beziehungsweise widersprüchliche Bauvorlagen eingereicht.
  • Mit dem Bau vor wirksamer Freigabe oder Genehmigung begonnen.

Genehmigungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern

Eine Genehmigungsfreistellung kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben und der Bebauungsplan die landesrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die Gemeinde kein Genehmigungsverfahren verlangt. Die konkrete Einreichungs- und Wartefrist ist vor Ort zu bestätigen.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern

Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Praxistipps für Bauherren in Mecklenburg-Vorpommern

  • Fordern Sie Bebauungsplan und örtliche Satzungen vor Abschluss der Entwurfsplanung an.
  • Lassen Sie Verfahrensfreiheit und materielle Zulässigkeit getrennt prüfen.
  • Reichen Sie Unterlagen einheitlich bemaßt und ohne widersprüchliche Flächenangaben ein.
  • Klären Sie Abweichungen, Baulasten und Fachgenehmigungen möglichst vor dem Hauptantrag.
  • Nutzen Sie den BauCheck für eine vorhabenbezogene erste Prüfrichtung.

Häufige Fragen zum Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern

Wo stelle ich den Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern?
Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, die für das Grundstück zuständig ist. Das ist je nach Verwaltungsstruktur ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt, eine Gemeinde oder eine besondere Bauordnungsbehörde.
Wie lange dauert ein Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Dauer hängt von Verfahrensart, Behörde, Vollständigkeit und erforderlichen Beteiligungen ab. Eine pauschale Wochenfrist wäre ohne konkreten Standort nicht belastbar.
Was kostet ein Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Genehmigungsgebühr richtet sich nach dem Landesgebührenrecht und regelmäßig nach Art, Umfang oder Wert des Vorhabens. Planung, Lageplan und Fachnachweise kommen gegebenenfalls hinzu.
Darf ich ein verfahrensfreies Vorhaben sofort bauen?
Nur wenn es auch materiell zulässig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, örtliche Satzungen und gegebenenfalls andere Fachgesetze müssen weiterhin eingehalten werden.
Wann lohnt sich eine Bauvoranfrage?
Bei unklarer Bebaubarkeit, Außenbereich, Abweichungen vom Bebauungsplan oder einer strittigen Nutzungsänderung kann ein gezielter Bauvorbescheid Planungssicherheit schaffen.

Aktualität, Quellen & Verbindlichkeit

Die Angaben basieren auf der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), den verknüpften amtlichen Rechtsquellen und den genannten Gebühreninformationen. Stand der Informationen: August 2026.

Amtliche Rechtsquelle

Verknüpfte Rechtsquelle im BauCheck-Regelwerk zuletzt geprüft am .

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere §§ 30, 31, 34 und 35
  • Örtlicher Bebauungsplan und kommunale Satzungen am Grundstücksstandort

Alle Angaben sind sorgfältig recherchierte Orientierungswerte und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt ausschließlich die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde bzw. das Bauamt Ihrer Kommune in Mecklenburg-Vorpommern.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Landesrechtliche Verfahrensregeln gelten in ganz Mecklenburg-Vorpommern; Bebauungspläne, Satzungen, Stellplatzanforderungen und Verwaltungsabläufe werden jedoch örtlich konkretisiert.

Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Bauantrags finden Sie in unserem Hausbau-Guide. Eine Übersicht aller Hausbaukosten bietet unsere Kostenübersicht.