Bauantrag Rheinland-Pfalz – Ablauf, Kosten & Unterlagen 2026
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Rheinland-Pfalz bietet mit der LBauO ein Freistellungsverfahren und ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Die Grunderwerbsteuer liegt mit 5,0 % im Mittelfeld. Die Bearbeitungszeiten sind in ländlichen Regionen oft kürzer als in Ballungsräumen.
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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
- Freistellungsverfahren (§ 67 LBauO) für Wohngebäude im B-Plan-Gebiet
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 66 LBauO) für Gebäudeklasse 1–3
- Abstandsflächen: 0,4 H, mindestens 3 m
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Baubeginn im Freistellungsverfahren nach 1 Monat möglich
- Vergleichsweise günstige Grundstückspreise in ländlichen Regionen
Ablauf des Bauantragsverfahrens in Rheinland-Pfalz
So läuft der Bauantrag in Rheinland-Pfalz Schritt für Schritt ab – von der Voranfrage bis zur Baugenehmigung.
Voranfrage (optional)
Bauvoranfrage bei der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Planung
Erstellung der Bauvorlagen durch den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
Einreichung
Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung oder große kreisangehörige Stadt).
Prüfung
Vereinfachte Prüfung: planungsrechtliche Zulässigkeit und Abstandsflächen.
Bescheid
Erteilung der Baugenehmigung als schriftlicher Bescheid.
Kosten für den Bauantrag in Rheinland-Pfalz – Übersicht
Alle Angaben sind Richtwerte für ein typisches Einfamilienhaus (Stand 2026). Die tatsächlichen Kosten können je nach Vorhaben, Kommune und Planungsaufwand abweichen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Hausbau-Kosten-Überblick.
Bearbeitungszeit in Rheinland-Pfalz
Im vereinfachten Verfahren ca. 4–8 Wochen. In ländlichen Regionen oft schneller (3–5 Wochen). Im Freistellungsverfahren kann nach einem Monat mit dem Bau begonnen werden.
Genehmigungsfreistellung in Rheinland-Pfalz
Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO für Wohngebäude im qualifizierten B-Plan-Gebiet. Nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde beginnt eine Monatsfrist.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz
Untere Bauaufsichtsbehörde: Kreisverwaltungen und kreisfreie Städte
Häufige Fragen zum Bauantrag in Rheinland-Pfalz
Wie lange dauert ein Bauantrag in Rheinland-Pfalz?▼
Was kostet ein Bauantrag in Rheinland-Pfalz?▼
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in RLP?▼
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Aktualität, Quellen & Verbindlichkeit
Die Angaben basieren auf der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), den verknüpften amtlichen Rechtsquellen und den genannten Gebühreninformationen. Stand der Informationen: April 2026.
Amtliche Rechtsquelle
Verknüpfte Rechtsquelle im BauCheck-Regelwerk zuletzt geprüft am .
Alle Angaben sind sorgfältig recherchierte Orientierungswerte und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt ausschließlich die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde bzw. das Bauamt Ihrer Kommune in Rheinland-Pfalz.
Bauanträge in anderen Bundesländern
Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung mit unterschiedlichen Verfahren, Kosten und Fristen. Vergleichen Sie die Regelungen: