Rheinland-Pfalz

Bauantrag Rheinland-Pfalz – Ablauf, Kosten & Unterlagen 2026

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Rheinland-Pfalz bietet mit der LBauO ein Freistellungsverfahren und ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Die Grunderwerbsteuer liegt mit 5,0 % im Mittelfeld. Die Bearbeitungszeiten sind in ländlichen Regionen oft kürzer als in Ballungsräumen.

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5,0 %
Grunderwerbsteuer
4–8 Wochen
Bearbeitungszeit
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Landesbauordnung

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

  • Freistellungsverfahren (§ 67 LBauO) für Wohngebäude im B-Plan-Gebiet
  • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 66 LBauO) für Gebäudeklasse 1–3
  • Abstandsflächen: 0,4 H, mindestens 3 m
  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Baubeginn im Freistellungsverfahren nach 1 Monat möglich
  • Vergleichsweise günstige Grundstückspreise in ländlichen Regionen

Ablauf des Bauantragsverfahrens in Rheinland-Pfalz

So läuft der Bauantrag in Rheinland-Pfalz Schritt für Schritt ab – von der Voranfrage bis zur Baugenehmigung.

1

Voranfrage (optional)

Bauvoranfrage bei der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung.

2

Planung

Erstellung der Bauvorlagen durch den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.

3

Einreichung

Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung oder große kreisangehörige Stadt).

4

Prüfung

Vereinfachte Prüfung: planungsrechtliche Zulässigkeit und Abstandsflächen.

5

Bescheid

Erteilung der Baugenehmigung als schriftlicher Bescheid.

Kosten für den Bauantrag in Rheinland-Pfalz – Übersicht

BaugenehmigungsgebührCa. 0,2–0,5 % der Bausumme
Amtlicher Lageplan1.800–3.000 €
Statik2.500–4.500 €
GEG-Nachweis500–1.200 €
Grunderwerbsteuer5,0 % des Kaufpreises

Alle Angaben sind Richtwerte für ein typisches Einfamilienhaus (Stand 2026). Die tatsächlichen Kosten können je nach Vorhaben, Kommune und Planungsaufwand abweichen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Hausbau-Kosten-Überblick.

Bearbeitungszeit in Rheinland-Pfalz

Im vereinfachten Verfahren ca. 4–8 Wochen. In ländlichen Regionen oft schneller (3–5 Wochen). Im Freistellungsverfahren kann nach einem Monat mit dem Bau begonnen werden.

Genehmigungsfreistellung in Rheinland-Pfalz

Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO für Wohngebäude im qualifizierten B-Plan-Gebiet. Nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde beginnt eine Monatsfrist.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz

Untere Bauaufsichtsbehörde: Kreisverwaltungen und kreisfreie Städte

Häufige Fragen zum Bauantrag in Rheinland-Pfalz

Wie lange dauert ein Bauantrag in Rheinland-Pfalz?
Im vereinfachten Verfahren ca. 4–8 Wochen. In ländlichen Gebieten oft sogar schneller. Im Freistellungsverfahren kann nach einem Monat mit dem Bau begonnen werden.
Was kostet ein Bauantrag in Rheinland-Pfalz?
Die Genehmigungsgebühr beträgt ca. 0,2–0,5 % der Bausumme. Gesamtkosten inkl. aller Fachplanungen: ca. 5.000–10.000 €.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in RLP?
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %. Bei 200.000 € Grundstückspreis sind das 10.000 €.

Aktualität, Quellen & Verbindlichkeit

Die Angaben basieren auf der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), den verknüpften amtlichen Rechtsquellen und den genannten Gebühreninformationen. Stand der Informationen: April 2026.

Amtliche Rechtsquelle

Verknüpfte Rechtsquelle im BauCheck-Regelwerk zuletzt geprüft am .

Alle Angaben sind sorgfältig recherchierte Orientierungswerte und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt ausschließlich die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde bzw. das Bauamt Ihrer Kommune in Rheinland-Pfalz.