Brandenburg

Bauantrag Brandenburg – Ablauf, Kosten & Unterlagen 2026

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Rechtsstand: April 2026

Brandenburg hat mit 6,5 % eine der höchsten Grunderwerbsteuern, bietet aber vergleichsweise günstige Grundstückspreise, insbesondere im ländlichen Raum. Die BbgBO ermöglicht ein Anzeigeverfahren als Alternative zur Baugenehmigung.

Kurzantwort: Bauantrag Brandenburg

Ein Bauantrag in Brandenburg dauert im vereinfachten Verfahren 6–12 Wochen, im Berliner Speckgürtel bis zu 16 Wochen und in ländlichen Kreisen oft nur 4–6 Wochen. Die Genehmigungsgebühr liegt bei rund 0,2–0,5 % der Bausumme (ca. 700–1.750 € bei 350.000 €). Mit Lageplan, Statik und Energienachweis betragen die Gesamtkosten ca. 5.000–10.000 €. Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,5 %.

  • Genehmigungspflicht: Wohngebäude sind nach BbgBO genehmigungspflichtig, sofern § 61 BbgBO sie nicht verfahrensfrei stellt.
  • Dauer: 4–6 Wochen im ländlichen Raum, 10–16 Wochen im Berliner Umland.
  • Gebühr: rund 0,2–0,5 % der Bausumme; Gesamtkosten ca. 5.000–10.000 €.
  • Grunderwerbsteuer: 6,5 % – einer der höchsten Sätze bundesweit.
  • Verfahrensfrei sind u. a. Garagen bis 50 m², Gartenhäuser bis 75 m³ im Innenbereich und Terrassenüberdachungen bis 30 m².

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6,5 %
Grunderwerbsteuer
6–12 Wochen
Bearbeitungszeit
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Landesbauordnung

Besonderheiten in Brandenburg

  • Anzeigeverfahren (§ 62 BbgBO) als vereinfachte Alternative zur Genehmigung
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BbgBO)
  • Abstandsflächen: 0,4 H, mindestens 3 m
  • Höchste Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Günstige Grundstückspreise im ländlichen Raum
  • Speckgürtel Berlin: Starke Bautätigkeit, längere Bearbeitungszeiten

Voraussetzungen: Wann ist eine Baugenehmigung in Brandenburg erforderlich?

In Brandenburg ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn das Vorhaben nicht nach § 61 BbgBO verfahrensfrei ist und das Anzeigeverfahren nach § 62 BbgBO nicht greift. Genehmigungspflichtig sind damit Neubauten, Anbauten, Aufstockungen, Nutzungsänderungen sowie alle Vorhaben im Außenbereich – in Brandenburg mit seinen vielen Streulagen ein besonders häufiger Fall.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach Bebauungsplan, Satzung oder § 34 BauGB.
  • Gesicherte Erschließung – in Streulagen und Ausbaugebieten häufig der kritische Punkt.
  • Bauvorlagen einer bauvorlageberechtigten entwurfsverfassenden Person.
  • Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Standsicherheits-, GEG- und Entwässerungsnachweis inklusive Regenwasserversickerung.
  • Für das Anzeigeverfahren: qualifizierter Bebauungsplan und volle Übereinstimmung mit den Festsetzungen.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Anzeigeverfahren nach § 62 BbgBO – Baubeginn nach Ablauf eines Monats ohne förmliche Genehmigung.
  • Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB.
  • Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen nach § 67 BbgBO.
  • Natur-, Landschafts- und Wasserschutzrecht kann in Brandenburg zusätzliche Zulassungen verlangen, etwa in Biosphärenreservaten und Seenlagen.

Grundlagen dazu erklären wir im Glossar: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauvoranfrage und Genehmigungsfreistellung.

Welche Bauvorhaben sind in Brandenburg genehmigungsfrei?

Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen und Vorgaben zur Grenzbebauung gelten trotzdem.

  • Garagen und Carports bis 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe außerhalb des Außenbereichs
  • Gartenhäuser und Gerätehütten bis 75 m³ umbauter Raum im Innenbereich ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte
  • Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche
  • Einfriedungen bis 2 m Höhe im Innenbereich
  • Solar- und Photovoltaikanlagen an und auf Dachflächen
  • Schwimmbecken bis 100 m³ auf Wohngrundstücken

Details je Vorhaben: Carport, Gartenhaus und Terrassenüberdachung.

Erforderliche Unterlagen für den Bauantrag in Brandenburg

Folgende Unterlagen müssen Sie für einen vollständigen Bauantrag in Brandenburg einreichen. Fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

  1. 1Ausgefülltes Bauantrags- bzw. Anzeigeformular des Landkreises
  2. 2Amtlicher Lageplan 1:500 oder 1:1000, nicht älter als 6 Monate
  3. 3Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten (1:100)
  4. 4Baubeschreibung mit Angaben zu Konstruktion und Nutzung
  5. 5Berechnung von Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ)
  6. 6Standsicherheitsnachweis (Statik)
  7. 7GEG-/Wärmeschutznachweis
  8. 8Entwässerungsplan mit Nachweis der Regenwasserversickerung
  9. 9Nachweis der gesicherten Erschließung, besonders bei Grundstücken in Streulage
  10. 10Ggf. Stellungnahmen von Natur-, Wasser- oder Denkmalschutzbehörde

Ablauf des Bauantragsverfahrens in Brandenburg

So läuft der Bauantrag in Brandenburg Schritt für Schritt ab – von der Voranfrage bis zur Baugenehmigung.

1

Voranfrage (optional)

Bauvoranfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.

2

Planung

Erstellung der Bauvorlagen durch bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.

3

Anzeige oder Antrag

Anzeigeverfahren bei B-Plan-Gebiet oder regulärer Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde.

4

Prüfung

Vereinfachte Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit.

5

Genehmigung

Baugenehmigungsbescheid oder Baubeginn nach Fristablauf im Anzeigeverfahren.

Kosten für den Bauantrag in Brandenburg – Übersicht

BaugenehmigungsgebührCa. 0,2–0,5 % der Bausumme
Amtlicher Lageplan1.500–3.000 €
Statik2.000–4.500 €
GEG-Nachweis500–1.200 €
Grunderwerbsteuer6,5 % des Kaufpreises

Alle Angaben sind Richtwerte für ein typisches Einfamilienhaus (Stand 2026). Die tatsächlichen Kosten können je nach Vorhaben, Kommune und Planungsaufwand abweichen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Hausbau-Kosten-Überblick.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Brandenburg, 140 m² Wohnfläche, 330.000 € Bausumme

Beispielrechnung Bauantragskosten in Brandenburg
PositionBetrag
Baugenehmigungsgebühr (0,3 % der Bausumme)ca. 990 €
Amtlicher Lageplanca. 1.800 €
Standsicherheitsnachweis (Statik)ca. 3.000 €
GEG-/Energienachweisca. 850 €
Vermessung und Absteckungca. 1.700 €
Summe (Richtwert)ca. 8.340 €

Zusätzlich fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer auf den Grundstückskaufpreis an – bei 150.000 € sind das 9.750 €.

Regionale Kostenunterschiede in Brandenburg

Im Berliner Speckgürtel – Potsdam, Teltow, Falkensee, Bernau, Königs Wusterhausen – liegen Grundstückspreise, Planungshonorare und Bearbeitungszeiten deutlich höher. In Prignitz, Uckermark oder Elbe-Elster sind Grundstücke ab 20–60 €/m² verfügbar und Bauanträge oft nach vier Wochen entschieden.

Bearbeitungszeit in Brandenburg

Im Speckgürtel um Berlin (Potsdam, Teltow, Falkensee) können Bearbeitungszeiten von 10–16 Wochen anfallen. In ländlichen Kreisen sind 4–6 Wochen üblich. Im Anzeigeverfahren: Baubeginn nach einem Monat.

Häufige Fehler beim Bauantrag in Brandenburg

  • Erschließung nicht gesichert – bei Grundstücken in Streulage der häufigste Ablehnungsgrund.
  • Anzeigeverfahren genutzt, obwohl das Vorhaben vom Bebauungsplan abweicht.
  • Bearbeitungszeit im Berliner Umland unterschätzt.
  • Naturschutz- und Waldabstandsauflagen zu spät geprüft.
  • Regenwasserversickerung nicht nachgewiesen, obwohl sie in Brandenburg regelmäßig gefordert wird.
  • Grunderwerbsteuer von 6,5 % bei der Kaufpreiskalkulation vergessen.

Genehmigungsfreistellung in Brandenburg

Anzeigeverfahren nach § 62 BbgBO für Wohngebäude im qualifizierten B-Plan-Gebiet. Baubeginn nach Ablauf einer Monatsfrist möglich.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Brandenburg

Untere Bauaufsichtsbehörde: Landkreise und kreisfreie Städte

Praxistipps für Bauherren in Brandenburg

  • Prüfen Sie früh, ob ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt – dann spart das Anzeigeverfahren nach § 62 BbgBO mehrere Wochen.
  • Im Speckgürtel (Potsdam, Teltow, Falkensee, Königs Wusterhausen) sollten Sie 12–16 Wochen Bearbeitungszeit einplanen und die Finanzierung entsprechend terminieren.
  • Klären Sie die Erschließung schriftlich mit der Gemeinde, bevor Sie ein Grundstück in Streulage kaufen.
  • Rechnen Sie die Grunderwerbsteuer von 6,5 % fest in Ihr Budget ein – bei 150.000 € Grundstückspreis sind das 9.750 €.
  • In Seen- und Waldlagen zusätzlich Natur- und Wasserschutzauflagen abfragen, sie verzögern Verfahren häufig.

Häufige Fragen zum Bauantrag in Brandenburg

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?
Brandenburg hat mit 6,5 % die höchste Grunderwerbsteuer (gleichauf mit NRW, SH und Saarland). Bei einem Grundstück für 150.000 € sind das 9.750 €.
Wie lange dauert ein Bauantrag in Brandenburg?
Im ländlichen Raum ca. 4–6 Wochen. Im Speckgürtel um Berlin oft 10–16 Wochen aufgrund der hohen Bautätigkeit. Im Anzeigeverfahren: Baubeginn nach einem Monat.
Wie günstig sind Grundstücke in Brandenburg?
Außerhalb des Berliner Speckgürtels gibt es Grundstücke ab 20–60 €/m². In Potsdam-Nähe und im engeren Einzugsgebiet von Berlin liegen die Preise bei 150–400 €/m².
Wann ist in Brandenburg keine Baugenehmigung nötig?
Wenn das Vorhaben in § 61 BbgBO als verfahrensfrei aufgeführt ist – etwa Garagen bis 50 m², Gartenhäuser bis 75 m³ im Innenbereich oder Solaranlagen. Im Außenbereich gelten diese Freistellungen überwiegend nicht.
Wie funktioniert das Anzeigeverfahren in Brandenburg?
Liegt ein qualifizierter Bebauungsplan vor und entspricht das Vorhaben dessen Festsetzungen, zeigen Sie das Bauvorhaben nach § 62 BbgBO an. Widerspricht die Behörde nicht innerhalb eines Monats, darf gebaut werden. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit bleibt bei Bauherrschaft und Entwurfsverfasser.
Welche Ausnahmen gibt es in Brandenburg?
Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB und Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach § 67 BbgBO. In Schutzgebieten sind zusätzlich naturschutz- oder wasserrechtliche Ausnahmen erforderlich.
Welche Unterlagen brauche ich in Brandenburg?
Antragsformular, amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, GRZ/GFZ-Berechnung, Statik, GEG-Nachweis, Entwässerungsplan und den Nachweis der gesicherten Erschließung. Je nach Lage kommen Stellungnahmen von Natur-, Wasser- oder Denkmalschutzbehörde hinzu.
Wie läuft der Bauantrag in Brandenburg Schritt für Schritt ab?
1. Baurecht und Erschließung klären, ggf. Bauvoranfrage. 2. Bauvorlagen erstellen lassen. 3. Anzeige oder Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen. 4. Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit. 5. Genehmigungsbescheid oder Fristablauf, danach Baubeginnsanzeige und Absteckung.
Wie lange ist eine Baugenehmigung in Brandenburg gültig?
Drei Jahre ab Zustellung, verlängerbar um jeweils bis zu einem Jahr auf rechtzeitigen Antrag vor Fristablauf.
Was kostet ein Carport in Brandenburg an Genehmigungsgebühren?
Carports bis 50 m² sind in der Regel verfahrensfrei, es fallen dann keine Genehmigungsgebühren an. Größere Anlagen oder Carports im Außenbereich kosten meist 100–300 € Gebühr zuzüglich Planungskosten.
Welche Rolle spielt der Naturschutz in Brandenburg?
Brandenburg hat einen hohen Anteil an Landschafts-, Natur- und Wasserschutzgebieten. Dort sind Waldabstände, Uferschutzstreifen und Eingriffsregelungen zu beachten; eine frühzeitige Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde verhindert spätere Umplanungen.

Aktualität, Quellen & Verbindlichkeit

Die Angaben basieren auf der Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), den verknüpften amtlichen Rechtsquellen und den genannten Gebühreninformationen. Stand der Informationen: April 2026.

Amtliche Rechtsquelle

Verknüpfte Rechtsquelle im BauCheck-Regelwerk zuletzt geprüft am .

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), insbesondere § 61 (verfahrensfreie Vorhaben), § 62 (Anzeigeverfahren), § 63 (vereinfachtes Verfahren), § 6 (Abstandsflächen), § 67 (Abweichungen)
  • Baugesetzbuch (BauGB), §§ 30, 31, 34, 35
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs

Alle Angaben sind sorgfältig recherchierte Orientierungswerte und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt ausschließlich die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde bzw. das Bauamt Ihrer Kommune in Brandenburg.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Brandenburg kombiniert die bundesweit höchste Grunderwerbsteuer (6,5 %, gleichauf mit NRW, Schleswig-Holstein und dem Saarland) mit häufig günstigeren Grundstückspreisen abseits des Berliner Umlands. Das Grundmaß der Abstandsflächen beträgt wie in Bayern 0,4 H; Detail- und Sonderregeln unterscheiden sich. Das Anzeigeverfahren nach § 62 BbgBO ähnelt funktional der bayerischen Genehmigungsfreistellung.

Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Bauantrags finden Sie in unserem Hausbau-Guide. Eine Übersicht aller Hausbaukosten bietet unsere Kostenübersicht.