Bauantrag Brandenburg – Ablauf, Kosten & Unterlagen 2026
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Rechtsstand: April 2026
Brandenburg hat mit 6,5 % eine der höchsten Grunderwerbsteuern, bietet aber vergleichsweise günstige Grundstückspreise, insbesondere im ländlichen Raum. Die BbgBO ermöglicht ein Anzeigeverfahren als Alternative zur Baugenehmigung.
Kurzantwort: Bauantrag Brandenburg
Ein Bauantrag in Brandenburg dauert im vereinfachten Verfahren 6–12 Wochen, im Berliner Speckgürtel bis zu 16 Wochen und in ländlichen Kreisen oft nur 4–6 Wochen. Die Genehmigungsgebühr liegt bei rund 0,2–0,5 % der Bausumme (ca. 700–1.750 € bei 350.000 €). Mit Lageplan, Statik und Energienachweis betragen die Gesamtkosten ca. 5.000–10.000 €. Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,5 %.
- •Genehmigungspflicht: Wohngebäude sind nach BbgBO genehmigungspflichtig, sofern § 61 BbgBO sie nicht verfahrensfrei stellt.
- •Dauer: 4–6 Wochen im ländlichen Raum, 10–16 Wochen im Berliner Umland.
- •Gebühr: rund 0,2–0,5 % der Bausumme; Gesamtkosten ca. 5.000–10.000 €.
- •Grunderwerbsteuer: 6,5 % – einer der höchsten Sätze bundesweit.
- •Verfahrensfrei sind u. a. Garagen bis 50 m², Gartenhäuser bis 75 m³ im Innenbereich und Terrassenüberdachungen bis 30 m².
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Besonderheiten in Brandenburg
- Anzeigeverfahren (§ 62 BbgBO) als vereinfachte Alternative zur Genehmigung
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BbgBO)
- Abstandsflächen: 0,4 H, mindestens 3 m
- Höchste Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Günstige Grundstückspreise im ländlichen Raum
- Speckgürtel Berlin: Starke Bautätigkeit, längere Bearbeitungszeiten
Voraussetzungen: Wann ist eine Baugenehmigung in Brandenburg erforderlich?
In Brandenburg ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn das Vorhaben nicht nach § 61 BbgBO verfahrensfrei ist und das Anzeigeverfahren nach § 62 BbgBO nicht greift. Genehmigungspflichtig sind damit Neubauten, Anbauten, Aufstockungen, Nutzungsänderungen sowie alle Vorhaben im Außenbereich – in Brandenburg mit seinen vielen Streulagen ein besonders häufiger Fall.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach Bebauungsplan, Satzung oder § 34 BauGB.
- Gesicherte Erschließung – in Streulagen und Ausbaugebieten häufig der kritische Punkt.
- Bauvorlagen einer bauvorlageberechtigten entwurfsverfassenden Person.
- Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens 3 m.
- Standsicherheits-, GEG- und Entwässerungsnachweis inklusive Regenwasserversickerung.
- Für das Anzeigeverfahren: qualifizierter Bebauungsplan und volle Übereinstimmung mit den Festsetzungen.
Welche Ausnahmen gibt es?
- →Anzeigeverfahren nach § 62 BbgBO – Baubeginn nach Ablauf eines Monats ohne förmliche Genehmigung.
- →Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB.
- →Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen nach § 67 BbgBO.
- →Natur-, Landschafts- und Wasserschutzrecht kann in Brandenburg zusätzliche Zulassungen verlangen, etwa in Biosphärenreservaten und Seenlagen.
Grundlagen dazu erklären wir im Glossar: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauvoranfrage und Genehmigungsfreistellung.
Welche Bauvorhaben sind in Brandenburg genehmigungsfrei?
Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen und Vorgaben zur Grenzbebauung gelten trotzdem.
- Garagen und Carports bis 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe außerhalb des Außenbereichs
- Gartenhäuser und Gerätehütten bis 75 m³ umbauter Raum im Innenbereich ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte
- Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche
- Einfriedungen bis 2 m Höhe im Innenbereich
- Solar- und Photovoltaikanlagen an und auf Dachflächen
- Schwimmbecken bis 100 m³ auf Wohngrundstücken
Details je Vorhaben: Carport, Gartenhaus und Terrassenüberdachung.
Erforderliche Unterlagen für den Bauantrag in Brandenburg
Folgende Unterlagen müssen Sie für einen vollständigen Bauantrag in Brandenburg einreichen. Fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
- 1Ausgefülltes Bauantrags- bzw. Anzeigeformular des Landkreises
- 2Amtlicher Lageplan 1:500 oder 1:1000, nicht älter als 6 Monate
- 3Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten (1:100)
- 4Baubeschreibung mit Angaben zu Konstruktion und Nutzung
- 5Berechnung von Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ)
- 6Standsicherheitsnachweis (Statik)
- 7GEG-/Wärmeschutznachweis
- 8Entwässerungsplan mit Nachweis der Regenwasserversickerung
- 9Nachweis der gesicherten Erschließung, besonders bei Grundstücken in Streulage
- 10Ggf. Stellungnahmen von Natur-, Wasser- oder Denkmalschutzbehörde
Ablauf des Bauantragsverfahrens in Brandenburg
So läuft der Bauantrag in Brandenburg Schritt für Schritt ab – von der Voranfrage bis zur Baugenehmigung.
Voranfrage (optional)
Bauvoranfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.
Planung
Erstellung der Bauvorlagen durch bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
Anzeige oder Antrag
Anzeigeverfahren bei B-Plan-Gebiet oder regulärer Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde.
Prüfung
Vereinfachte Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit.
Genehmigung
Baugenehmigungsbescheid oder Baubeginn nach Fristablauf im Anzeigeverfahren.
Kosten für den Bauantrag in Brandenburg – Übersicht
Alle Angaben sind Richtwerte für ein typisches Einfamilienhaus (Stand 2026). Die tatsächlichen Kosten können je nach Vorhaben, Kommune und Planungsaufwand abweichen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Hausbau-Kosten-Überblick.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Brandenburg, 140 m² Wohnfläche, 330.000 € Bausumme
| Position | Betrag |
|---|---|
| Baugenehmigungsgebühr (0,3 % der Bausumme) | ca. 990 € |
| Amtlicher Lageplan | ca. 1.800 € |
| Standsicherheitsnachweis (Statik) | ca. 3.000 € |
| GEG-/Energienachweis | ca. 850 € |
| Vermessung und Absteckung | ca. 1.700 € |
| Summe (Richtwert) | ca. 8.340 € |
Zusätzlich fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer auf den Grundstückskaufpreis an – bei 150.000 € sind das 9.750 €.
Regionale Kostenunterschiede in Brandenburg
Im Berliner Speckgürtel – Potsdam, Teltow, Falkensee, Bernau, Königs Wusterhausen – liegen Grundstückspreise, Planungshonorare und Bearbeitungszeiten deutlich höher. In Prignitz, Uckermark oder Elbe-Elster sind Grundstücke ab 20–60 €/m² verfügbar und Bauanträge oft nach vier Wochen entschieden.
Bearbeitungszeit in Brandenburg
Im Speckgürtel um Berlin (Potsdam, Teltow, Falkensee) können Bearbeitungszeiten von 10–16 Wochen anfallen. In ländlichen Kreisen sind 4–6 Wochen üblich. Im Anzeigeverfahren: Baubeginn nach einem Monat.
Häufige Fehler beim Bauantrag in Brandenburg
- ✗Erschließung nicht gesichert – bei Grundstücken in Streulage der häufigste Ablehnungsgrund.
- ✗Anzeigeverfahren genutzt, obwohl das Vorhaben vom Bebauungsplan abweicht.
- ✗Bearbeitungszeit im Berliner Umland unterschätzt.
- ✗Naturschutz- und Waldabstandsauflagen zu spät geprüft.
- ✗Regenwasserversickerung nicht nachgewiesen, obwohl sie in Brandenburg regelmäßig gefordert wird.
- ✗Grunderwerbsteuer von 6,5 % bei der Kaufpreiskalkulation vergessen.
Genehmigungsfreistellung in Brandenburg
Anzeigeverfahren nach § 62 BbgBO für Wohngebäude im qualifizierten B-Plan-Gebiet. Baubeginn nach Ablauf einer Monatsfrist möglich.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Brandenburg
Untere Bauaufsichtsbehörde: Landkreise und kreisfreie Städte
Praxistipps für Bauherren in Brandenburg
- ✓Prüfen Sie früh, ob ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt – dann spart das Anzeigeverfahren nach § 62 BbgBO mehrere Wochen.
- ✓Im Speckgürtel (Potsdam, Teltow, Falkensee, Königs Wusterhausen) sollten Sie 12–16 Wochen Bearbeitungszeit einplanen und die Finanzierung entsprechend terminieren.
- ✓Klären Sie die Erschließung schriftlich mit der Gemeinde, bevor Sie ein Grundstück in Streulage kaufen.
- ✓Rechnen Sie die Grunderwerbsteuer von 6,5 % fest in Ihr Budget ein – bei 150.000 € Grundstückspreis sind das 9.750 €.
- ✓In Seen- und Waldlagen zusätzlich Natur- und Wasserschutzauflagen abfragen, sie verzögern Verfahren häufig.
Häufige Fragen zum Bauantrag in Brandenburg
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?▼
Wie lange dauert ein Bauantrag in Brandenburg?▼
Wie günstig sind Grundstücke in Brandenburg?▼
Wann ist in Brandenburg keine Baugenehmigung nötig?▼
Wie funktioniert das Anzeigeverfahren in Brandenburg?▼
Welche Ausnahmen gibt es in Brandenburg?▼
Welche Unterlagen brauche ich in Brandenburg?▼
Wie läuft der Bauantrag in Brandenburg Schritt für Schritt ab?▼
Wie lange ist eine Baugenehmigung in Brandenburg gültig?▼
Was kostet ein Carport in Brandenburg an Genehmigungsgebühren?▼
Welche Rolle spielt der Naturschutz in Brandenburg?▼
Passende Themen zum Bauantrag in Brandenburg
Aktualität, Quellen & Verbindlichkeit
Die Angaben basieren auf der Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), den verknüpften amtlichen Rechtsquellen und den genannten Gebühreninformationen. Stand der Informationen: April 2026.
Amtliche Rechtsquelle
Verknüpfte Rechtsquelle im BauCheck-Regelwerk zuletzt geprüft am .
Rechtsgrundlagen & Quellen
- • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), insbesondere § 61 (verfahrensfreie Vorhaben), § 62 (Anzeigeverfahren), § 63 (vereinfachtes Verfahren), § 6 (Abstandsflächen), § 67 (Abweichungen)
- • Baugesetzbuch (BauGB), §§ 30, 31, 34, 35
- • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- • Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs
Alle Angaben sind sorgfältig recherchierte Orientierungswerte und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt ausschließlich die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde bzw. das Bauamt Ihrer Kommune in Brandenburg.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Brandenburg kombiniert die bundesweit höchste Grunderwerbsteuer (6,5 %, gleichauf mit NRW, Schleswig-Holstein und dem Saarland) mit häufig günstigeren Grundstückspreisen abseits des Berliner Umlands. Das Grundmaß der Abstandsflächen beträgt wie in Bayern 0,4 H; Detail- und Sonderregeln unterscheiden sich. Das Anzeigeverfahren nach § 62 BbgBO ähnelt funktional der bayerischen Genehmigungsfreistellung.
Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Bauantrags finden Sie in unserem Hausbau-Guide. Eine Übersicht aller Hausbaukosten bietet unsere Kostenübersicht.
Bauanträge in anderen Bundesländern
Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung mit unterschiedlichen Verfahren, Kosten und Fristen. Vergleichen Sie die Regelungen: