Was ist ein Eigenleistungsmangel?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Eigenleistungsmangel ist ein Baumangel, der durch fehlerhafte Ausführung von Arbeiten entsteht, die der Bauherr selbst oder durch private Helfer erbracht hat.
Einfache Erklärung
Eigenleistungen sparen Geld, bergen aber Risiken: Bei fehlerhafter Ausführung gibt es keine Gewährleistung, keine Versicherung und keinen Unternehmer, der nachbessern muss. Besonders kritisch: Eigenleistungen an Schnittstellen zu professionellen Gewerken – wenn z. B. der selbst verlegte Estrich Mängel aufweist, kann der Fliesenleger seine Gewährleistung einschränken. Eigenleistungen sollten nur bei unkritischen Arbeiten (Malerarbeiten, Bodenbeläge, Garten) in Betracht gezogen werden.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Herr Wagner verlegt den Vinylboden im Erdgeschoss selbst, um 3.000 Euro zu sparen. Nach einem Jahr löst sich der Belag an mehreren Stellen. Ursache: Er hat die Restfeuchte nicht gemessen und den Boden zu früh verlegt. Die Kosten für Neuverlegung (4.500 Euro) übersteigen die Ersparnis deutlich.
Typische Fehler
Eigenleistungen an sicherheitsrelevanten Bauteilen (Elektro, Sanitär, Statik). Fehlende Fachkenntnisse unterschätzen. Schnittstellen zu Profis nicht abstimmen. Keine Versicherung für Helfer abschließen.
Häufige Fragen
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