Was ist Bedarfsplanung beim Hausbau?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Bedarfsplanung ist der erste Schritt der Hausplanung, bei dem systematisch ermittelt wird, welche Raeume, Flaechen und Funktionen das kuenftige Gebaeude haben soll.
Einfache Erklärung
In der Bedarfsplanung werden die Wuensche und Anforderungen der Bauherren strukturiert erfasst. Dazu gehoeren die Anzahl und Groesse der Raeume, besondere Nutzungsanforderungen (z. B. Homeoffice, Gaestezimmer, barrierefreies Bad), technische Anforderungen und das verfuegbare Budget. Die Bedarfsplanung bildet die Grundlage fuer das Raumbuch und den Vorentwurf des Architekten. Je gruendlicher die Bedarfsplanung, desto weniger Aenderungen entstehen spaeter in der Planung.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Familie Becker plant ein Einfamilienhaus. In der Bedarfsplanung listen sie auf: 4 Schlafzimmer, offene Kueche mit Wohnbereich, Homeoffice, Gaeste-WC, Hauswirtschaftsraum und Doppelgarage. Sie definieren auch, dass das Erdgeschoss barrierefrei sein soll. Der Architekt erstellt auf dieser Basis den Vorentwurf.
Typische Fehler
Haeufigster Fehler: Die Bedarfsplanung wird uebersprungen und direkt mit dem Grundriss begonnen. Spaetere Aenderungen in der Ausfuehrungsplanung sind dann deutlich teurer. Auch das Vergessen von Nebenraeumen wie Hauswirtschaftsraum oder ausreichend Stauraum fuehrt zu Problemen.
Kosten
Die Bedarfsplanung ist Teil der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) nach HOAI. Die Kosten sind im Architektenhonorar enthalten und betragen ca. 2-3 % des Gesamthonorars.
Häufige Fragen
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