Planung

Was ist Bedarfsplanung beim Hausbau?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Die Bedarfsplanung ist der erste Schritt der Hausplanung, bei dem systematisch ermittelt wird, welche Raeume, Flaechen und Funktionen das kuenftige Gebaeude haben soll.

Einfache Erklärung

In der Bedarfsplanung werden die Wuensche und Anforderungen der Bauherren strukturiert erfasst. Dazu gehoeren die Anzahl und Groesse der Raeume, besondere Nutzungsanforderungen (z. B. Homeoffice, Gaestezimmer, barrierefreies Bad), technische Anforderungen und das verfuegbare Budget. Die Bedarfsplanung bildet die Grundlage fuer das Raumbuch und den Vorentwurf des Architekten. Je gruendlicher die Bedarfsplanung, desto weniger Aenderungen entstehen spaeter in der Planung.

Beispiel aus der Praxis

Familie Becker plant ein Einfamilienhaus. In der Bedarfsplanung listen sie auf: 4 Schlafzimmer, offene Kueche mit Wohnbereich, Homeoffice, Gaeste-WC, Hauswirtschaftsraum und Doppelgarage. Sie definieren auch, dass das Erdgeschoss barrierefrei sein soll. Der Architekt erstellt auf dieser Basis den Vorentwurf.

Typische Fehler

Haeufigster Fehler: Die Bedarfsplanung wird uebersprungen und direkt mit dem Grundriss begonnen. Spaetere Aenderungen in der Ausfuehrungsplanung sind dann deutlich teurer. Auch das Vergessen von Nebenraeumen wie Hauswirtschaftsraum oder ausreichend Stauraum fuehrt zu Problemen.

Kosten

Die Bedarfsplanung ist Teil der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) nach HOAI. Die Kosten sind im Architektenhonorar enthalten und betragen ca. 2-3 % des Gesamthonorars.

Häufige Fragen

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