Baurecht

Was ist das Bauamt?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Das Bauamt ist die kommunale oder untere Bauaufsichtsbehörde, die Bauanträge entgegennimmt, prüft und Baugenehmigungen erteilt oder ablehnt.

Einfache Erklärung

Das Bauamt ist die erste Anlaufstelle für Bauherren. Es prüft Bauanträge auf Übereinstimmung mit Bauordnung, Bebauungsplan, Denkmalschutz und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. In vielen Kommunen ist das Bauamt Teil der Stadtverwaltung oder des Ordnungsamtes. Neben der Genehmigung überwacht es die Bauausführung, kann Baustellen kontrollieren und bei Verstößen Maßnahmen wie Baustopp oder Rückbauverfügungen ergreifen. Für manche Vorhaben ist nicht das Bauamt, sondern eine höhere Bauaufsichtsbehörde oder Genehmigungsbehörde zuständig.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr reicht seinen Bauantrag für ein Einfamilienhaus beim Bauamt seiner Gemeinde ein. Das Bauamt prüft die Bauvorlagen, fordert gegebenenfalls ergänzende Unterlagen an und erteilt nach einigen Wochen die Baugenehmigung. Während der Bauphase meldet der Bauherr die Bauausführung und lädt zur Bauabnahme.

Typische Fehler

Das Bauamt erst nach Fertigstellung kontaktieren. Auch wird oft vergessen, dass das Bauamt nur öffentlich-rechtliche Vorschriften prüft; private Rechte gegenüber Nachbarn oder Bauunternehmen müssen anderweitig geltend gemacht werden.

Kosten

Die Gebühren für Bauanträge richten sich nach der Bausumme und dem Bundesland. Eine Bauvoranfrage kostet meist 50–500 Euro, ein vollständiger Bauantrag deutlich mehr.

Häufige Fragen

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