Wo gilt die Solardachpflicht?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Solardachpflicht (PV-Pflicht) verpflichtet Bauherren, auf neuen Gebäuden eine Photovoltaikanlage zu installieren oder eine vergleichbare Solarthermie-Anlage zu errichten. Sie ist Ländersache und unterscheidet sich erheblich nach Bundesland.
Einfache Erklärung
Stand 2026 gilt in folgenden Bundesländern eine Solardachpflicht für Neubauten von Wohngebäuden: Baden-Württemberg (seit 2022, alle Neubauten), Bayern (Gewerbe seit 2023, Wohnen schrittweise), Berlin (Solargesetz seit 2023), Hamburg (ab 2023), Niedersachsen (ab 2024), NRW (Wohnen ab 2026), Rheinland-Pfalz (gewerblich + Parkplätze), Schleswig-Holstein (ab 2025). In Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Saarland besteht (noch) keine generelle Wohngebäude-PV-Pflicht. Die Pflicht greift meist auch bei größeren Dachsanierungen. Mindestbelegung: 30–60 % der geeigneten Dachfläche, je nach Bundesland. Erfüllungsoptionen: PV-Anlage, Solarthermie oder Pacht-/Bürgerenergiemodelle. Ausnahmen für ungeeignete Dächer (Verschattung, Statik, Denkmalschutz) sind vorgesehen.
Beispiel aus der Praxis
Familie Hahn baut 2026 ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg. Die Solardachpflicht verpflichtet sie, mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche mit PV zu belegen. Sie installieren eine 9-kWp-Anlage mit Speicher – Investitionskosten 18.000 €, Förderung über KfW 270 + zinsgünstiger Kredit + Stromertrag senken die Amortisation auf ca. 12 Jahre.
Typische Fehler
Bauherren prüfen die Solarpflicht erst nach dem Bauantrag – Nachrüstungen sind teurer. Auch wird die Mindestbelegungsfläche oft falsch berechnet (nicht jede Dachfläche zählt). In Bundesländern ohne Pflicht lohnt sich PV trotzdem fast immer wirtschaftlich.
Kosten
Photovoltaikanlage 7–10 kWp: 12.000–18.000 € (ohne Speicher), mit Speicher 18.000–28.000 €. Amortisation 9–14 Jahre, danach 15+ Jahre profitable Stromproduktion.
Häufige Fragen
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