Was ist die Traufhöhe?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Definition
Die Traufhöhe ist der Höhenabstand zwischen einem festgelegten Bezugspunkt am Gelände und der Schnittkante von Außenwand und Dachhaut – also der Dachtraufe.
Einfache Erklärung
Bebauungspläne setzen die Traufhöhe häufig fest, um ein einheitliches Straßenbild zu sichern. Wichtig ist der im Plan definierte Bezugspunkt: gemessen wird je nach Festsetzung ab Oberkante Erdgeschossfertigfußboden, ab der Straßenmitte oder ab der natürlichen Geländeoberfläche. Von der Traufhöhe zu unterscheiden sind die Firsthöhe – der höchste Punkt des Dachs – und die Wandhöhe, die für die Berechnung der Abstandsflächen nach Landesbauordnung maßgeblich ist. Alle drei Maße können unterschiedliche Bezugspunkte haben.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein Bebauungsplan erlaubt 6,50 m Traufhöhe ab Oberkante Straße. Das Haus soll einen Kniestock von 1,20 m erhalten. Erst die Berechnung ab dem richtigen Bezugspunkt zeigt, ob der Kniestock möglich ist oder das Erdgeschoss abgesenkt werden muss.
Typische Fehler
Traufhöhe, Firsthöhe und Wandhöhe verwechseln oder ab dem falschen Bezugspunkt messen. Häufig übersehen wird auch, dass Aufschüttungen die maßgebliche Geländeoberfläche nicht beliebig verändern dürfen.
Häufige Fragen
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
- § 18 BauNVO – Höhe baulicher Anlagen – Vorgabe zur Bestimmung der erforderlichen Bezugspunkte
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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