Planung

Was ist ein Vollgeschoss?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das nach der jeweiligen Landesbauordnung eine bestimmte Mindesthöhe über einem festgelegten Anteil seiner Grundfläche erreicht und deshalb bei der zulässigen Geschosszahl mitgezählt wird.

Einfache Erklärung

Die Zahl der Vollgeschosse ist ein zentrales Maß der baulichen Nutzung und wird im Bebauungsplan häufig festgesetzt. Was als Vollgeschoss gilt, definiert nicht der Bund, sondern die jeweilige Landesbauordnung – üblich sind Mindesthöhen um 2,30 m, die über einem bestimmten Anteil der darunterliegenden Geschossfläche erreicht werden müssen. Dachgeschosse zählen deshalb nur mit, wenn genügend Fläche die geforderte lichte Höhe hat; Kellergeschosse zählen mit, wenn sie ausreichend weit über die Geländeoberfläche hinausragen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bebauungsplan lässt zwei Vollgeschosse zu. Das geplante Haus hat Erdgeschoss, Obergeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss. Erreicht das Dachgeschoss über mehr als dem landesrechtlich maßgeblichen Anteil der Grundfläche die Mindesthöhe, wäre es das dritte Vollgeschoss – die Dachneigung oder der Kniestock müssen dann angepasst werden.

Typische Fehler

Die Vollgeschossregelung eines anderen Bundeslands übernehmen. Ebenfalls häufig: den Kniestock zu hoch planen und dadurch ungewollt ein zusätzliches Vollgeschoss erzeugen, oder ein Souterrain als Keller einstufen, obwohl es zu weit aus dem Gelände ragt.

Häufige Fragen

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