Was ist ein Vollgeschoss?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das nach der jeweiligen Landesbauordnung eine bestimmte Mindesthöhe über einem festgelegten Anteil seiner Grundfläche erreicht und deshalb bei der zulässigen Geschosszahl mitgezählt wird.
Einfache Erklärung
Die Zahl der Vollgeschosse ist ein zentrales Maß der baulichen Nutzung und wird im Bebauungsplan häufig festgesetzt. Was als Vollgeschoss gilt, definiert nicht der Bund, sondern die jeweilige Landesbauordnung – üblich sind Mindesthöhen um 2,30 m, die über einem bestimmten Anteil der darunterliegenden Geschossfläche erreicht werden müssen. Dachgeschosse zählen deshalb nur mit, wenn genügend Fläche die geforderte lichte Höhe hat; Kellergeschosse zählen mit, wenn sie ausreichend weit über die Geländeoberfläche hinausragen.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein Bebauungsplan lässt zwei Vollgeschosse zu. Das geplante Haus hat Erdgeschoss, Obergeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss. Erreicht das Dachgeschoss über mehr als dem landesrechtlich maßgeblichen Anteil der Grundfläche die Mindesthöhe, wäre es das dritte Vollgeschoss – die Dachneigung oder der Kniestock müssen dann angepasst werden.
Typische Fehler
Die Vollgeschossregelung eines anderen Bundeslands übernehmen. Ebenfalls häufig: den Kniestock zu hoch planen und dadurch ungewollt ein zusätzliches Vollgeschoss erzeugen, oder ein Souterrain als Keller einstufen, obwohl es zu weit aus dem Gelände ragt.
Häufige Fragen
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