Was ist eine Abweichung von der Bauordnung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Abweichung von der Bauordnung erlaubt es, von einzelnen bauordnungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen, wenn das Schutzziel der Vorschrift auf andere Weise erfüllt wird. Sie bezieht sich auf die Landesbauordnung, nicht auf den Bebauungsplan.
Einfache Erklärung
Während die Befreiung sich auf den Bebauungsplan (Planungsrecht) bezieht, betrifft die Abweichung die Bauordnung (Bauordnungsrecht). Typische Fälle: Unterschreitung von Abstandsflächen, andere Rettungswegführung, abweichende Geschosshöhen oder andere Materialien als vorgeschrieben. Der Antrag wird bei der Baugenehmigungsbehörde gestellt und zusammen mit dem Bauantrag bearbeitet.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein historisches Gebäude in der Altstadt soll umgebaut werden. Die Treppenhausbreite entspricht nicht der aktuellen Bauordnung. Der Architekt beantragt eine Abweichung und weist nach, dass die Brandsicherheit durch eine Sprinkleranlage und Rauchmelder gleichwertig gewährleistet ist.
Typische Fehler
Abweichung und Befreiung verwechseln: Abweichung = Bauordnungsrecht (z. B. Abstandsflächen), Befreiung = Planungsrecht (z. B. Bebauungsplan). Auch wird oft übersehen, dass eine Abweichung einen formellen Antrag erfordert.
Kosten
Die Gebühr für einen Abweichungsantrag beträgt 100–500 Euro.
Häufige Fragen
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