Was ist eine Ausnahme im Bebauungsplan?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB ist eine im Bebauungsplan bereits vorgesehene Abweichung von den Festsetzungen. Sie muss ausdrücklich im Plan als 'ausnahmsweise zulässig' benannt sein.
Einfache Erklärung
Im Gegensatz zur Befreiung ist die Ausnahme keine Abweichung, sondern eine im Bebauungsplan eingeplante Flexibilität. Beispiel: 'Im allgemeinen Wohngebiet sind ausnahmsweise nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.' Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Ausnahme im Einzelfall vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung besteht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
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Beispiel aus der Praxis
Der Bebauungsplan sieht ein reines Wohngebiet vor, erlaubt aber 'ausnahmsweise Praxen freier Berufe'. Zahnarzt Dr. Weiss beantragt die Ausnahme für seine Praxis im Erdgeschoss seines Wohnhauses. Da die Festsetzung dies vorsieht und keine Störung der Nachbarschaft zu erwarten ist, wird die Ausnahme erteilt.
Typische Fehler
Ausnahme und Befreiung verwechseln. Die Ausnahme ist einfacher zu erhalten, da sie im Plan bereits vorgesehen ist. Auch muss die Ausnahme beantragt werden – sie gilt nicht automatisch.
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