Baurecht

Wie läuft das Baugenehmigungsverfahren ab?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Das Baugenehmigungsverfahren ist das behördliche Verfahren, in dem geprüft wird, ob ein Bauvorhaben den baurechtlichen und städtebaulichen Vorschriften entspricht.

Einfache Erklärung

Das Baugenehmigungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Bauantrags inklusive aller Bauvorlagen beim zuständigen Bauamt. Die Behörde prüft das Vorhaben nach Landesbauordnung, Bebauungsplan, Baugesetzbuch und weiteren Vorschriften. Bei Vollständigkeit und Zulässigkeit erteilt sie die Baugenehmigung. Bei Mängeln wird eine Nachforderung ausgesprochen. In einigen Fällen ist statt einer Genehmigung eine Genehmigungsfreistellung, ein Kenntnisgabeverfahren oder eine Verfahrensfreiheit möglich. Nach Erteilung der Genehmigung kann das Bauvorhaben ausgeführt werden, sofern weitere Verfahren wie Denkmalschutz oder Wasserrecht erledigt sind.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr reicht einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus ein. Das Bauamt prüft Lageplan, Grundrisse, Abstandsflächen und Statik. Nach einer Nachforderung zum Lageplan erhält der Bauherr nach acht Wochen die Baugenehmigung und kann mit dem Rohbau beginnen.

Typische Fehler

Unvollständige Bauvorlagen einreichen, die Frist für Nachforderungen unterschätzen oder Genehmigung und Baufreiheit verwechseln. Auch wird oft vergessen, dass weitere behördliche Verfahren parallel laufen müssen.

Kosten

Die Gebühren für ein Baugenehmigungsverfahren betragen je nach Bundesland und Bausumme etwa 0,5–1 % der Bausumme. Hinzu kommen Kosten für Architekt, Statik und weitere Nachweise.

Häufige Fragen

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