Wie läuft das Baugenehmigungsverfahren ab?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Das Baugenehmigungsverfahren ist das behördliche Verfahren, in dem geprüft wird, ob ein Bauvorhaben den baurechtlichen und städtebaulichen Vorschriften entspricht.
Einfache Erklärung
Das Baugenehmigungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Bauantrags inklusive aller Bauvorlagen beim zuständigen Bauamt. Die Behörde prüft das Vorhaben nach Landesbauordnung, Bebauungsplan, Baugesetzbuch und weiteren Vorschriften. Bei Vollständigkeit und Zulässigkeit erteilt sie die Baugenehmigung. Bei Mängeln wird eine Nachforderung ausgesprochen. In einigen Fällen ist statt einer Genehmigung eine Genehmigungsfreistellung, ein Kenntnisgabeverfahren oder eine Verfahrensfreiheit möglich. Nach Erteilung der Genehmigung kann das Bauvorhaben ausgeführt werden, sofern weitere Verfahren wie Denkmalschutz oder Wasserrecht erledigt sind.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein Bauherr reicht einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus ein. Das Bauamt prüft Lageplan, Grundrisse, Abstandsflächen und Statik. Nach einer Nachforderung zum Lageplan erhält der Bauherr nach acht Wochen die Baugenehmigung und kann mit dem Rohbau beginnen.
Typische Fehler
Unvollständige Bauvorlagen einreichen, die Frist für Nachforderungen unterschätzen oder Genehmigung und Baufreiheit verwechseln. Auch wird oft vergessen, dass weitere behördliche Verfahren parallel laufen müssen.
Kosten
Die Gebühren für ein Baugenehmigungsverfahren betragen je nach Bundesland und Bausumme etwa 0,5–1 % der Bausumme. Hinzu kommen Kosten für Architekt, Statik und weitere Nachweise.
Häufige Fragen
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