Was ist eine Baulast?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Einfache Erklärung
Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der Gemeinde eingetragen und betreffen das Grundstück, nicht die Person. Arten: Abstandsflächenbaulast, Zufahrtsbaulast, Stellplatzbaulast. Baulasten können den Grundstückswert beeinflussen.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Auf einem Grundstück ist eine Abstandsflächenbaulast eingetragen. Der Nachbar durfte sein Haus näher an die Grenze bauen, weil dieses Grundstück die fehlende Abstandsfläche übernimmt. Im belasteten Bereich darf nicht gebaut werden.
Typische Fehler
Vor dem Grundstückskauf das Baulastenverzeichnis nicht einsehen. Baulasten stehen nicht im Grundbuch!
Häufige Fragen
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