Was ist das Baulastenverzeichnis?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Register bei der Bauaufsichtsbehörde, in dem alle Baulasten eines Grundstücks eingetragen sind.
Einfache Erklärung
Im Baulastenverzeichnis werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eingetragen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde übernommen hat. Wichtig: Baulasten stehen NICHT im Grundbuch! Sie müssen separat beim Bauamt abgefragt werden. Typische Baulasten: Abstandsflächenübernahme, Zufahrtssicherung, Stellplatznachweis.
Beispiel aus der Praxis
Vor dem Grundstückskauf fordert der Käufer einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis an. Ergebnis: Keine Baulasten eingetragen. Das Grundstück ist unbelastet und kann frei bebaut werden.
Typische Fehler
Das Baulastenverzeichnis nicht prüfen. Baulasten können die Bebaubarkeit eines Grundstücks erheblich einschränken.
Kosten
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: 10–50 Euro.
Häufige Fragen
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