Was ist eine Baulast auf einem Grundstück?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie kann z. B. Abstandsflächen, Stellplätze oder Zufahrten betreffen und wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Einfache Erklärung
Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten, die privatrechtlich im Grundbuch stehen, werden Baulasten öffentlich-rechtlich im Baulastenverzeichnis der Gemeinde eingetragen. Typische Baulasten: Abstandsflächenbaulast (ein Nachbar übernimmt Abstandsflächen), Stellplatzbaulast (Stellplätze werden auf einem anderen Grundstück nachgewiesen), Vereinigungsbaulast (zwei Grundstücke werden baurechtlich wie eines behandelt). Baulasten sind nicht im Grundbuch sichtbar – eine gesonderte Abfrage beim Bauamt ist nötig.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Herr Kraus möchte sein Haus näher an die Grenze bauen, als die Abstandsflächen erlauben. Der Nachbar erklärt sich bereit, eine Abstandsflächenbaulast zu übernehmen: Er verpflichtet sich, auf seinem Grundstück die fehlende Abstandsfläche freizuhalten. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Typische Fehler
Baulasten werden beim Grundstückskauf häufig übersehen, da sie nicht im Grundbuch stehen. Immer eine Baulastenauskunft beim Bauamt einholen! Eine Baulast kann die Bebaubarkeit des eigenen Grundstücks erheblich einschränken.
Kosten
Die Baulastenauskunft kostet 15–100 Euro je nach Gemeinde. Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig (50–500 Euro).
Häufige Fragen
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