Was ist eine Grunddienstbarkeit?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Eigentümer eines Grundstücks bestimmte Nutzungen am Nachbargrundstück einräumt.
Einfache Erklärung
Grunddienstbarkeiten sind in § 1018 BGB geregelt. Häufige Arten: Wegerecht (Überfahrrecht), Leitungsrecht (Versorgungsleitungen über fremdes Grundstück), Überbaurecht, Fensterrecht. Sie werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und bestehen dauerhaft, unabhängig vom Eigentümerwechsel.
Beispiel aus der Praxis
Ein Hinterliegergrundstück hat keinen eigenen Zugang zur Straße. Zugunsten dieses Grundstücks wird ein Wegerecht (Grunddienstbarkeit) über das Vorderliegergrundstück eingetragen.
Typische Fehler
Eine mündliche Vereinbarung über ein Wegerecht für ausreichend halten. Ohne Grundbucheintragung ist die Vereinbarung bei Eigentümerwechsel hinfällig.
Häufige Fragen
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