Grundstück & Vermessung

Was ist eine Grunddienstbarkeit?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Eigentümer eines Grundstücks bestimmte Nutzungen am Nachbargrundstück einräumt.

Einfache Erklärung

Grunddienstbarkeiten sind in § 1018 BGB geregelt. Häufige Arten: Wegerecht (Überfahrrecht), Leitungsrecht (Versorgungsleitungen über fremdes Grundstück), Überbaurecht, Fensterrecht. Sie werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und bestehen dauerhaft, unabhängig vom Eigentümerwechsel.

Beispiel aus der Praxis

Ein Hinterliegergrundstück hat keinen eigenen Zugang zur Straße. Zugunsten dieses Grundstücks wird ein Wegerecht (Grunddienstbarkeit) über das Vorderliegergrundstück eingetragen.

Typische Fehler

Eine mündliche Vereinbarung über ein Wegerecht für ausreichend halten. Ohne Grundbucheintragung ist die Vereinbarung bei Eigentümerwechsel hinfällig.

Häufige Fragen

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