Was ist Bauleitplanung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Bauleitplanung ist das Instrument der Gemeinden zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung – sie besteht aus Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.
Einfache Erklärung
Die Bauleitplanung ist in §§ 1–13 BauGB geregelt und erfolgt in zwei Stufen: Der Flächennutzungsplan (F-Plan) als vorbereitender Bauleitplan stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Der Bebauungsplan (B-Plan) als verbindlicher Bauleitplan setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet rechtsverbindlich fest. Bürger können im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgeben.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Eine Gemeinde will ein neues Wohngebiet ausweisen. Zunächst wird der Flächennutzungsplan geändert (Ackerfläche → Wohnbaufläche). Dann wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der z.B. Einzel- und Doppelhäuser mit max. 2 Geschossen festsetzt. Bürger werden zweimal beteiligt.
Typische Fehler
Die öffentliche Auslegung verpassen. Als betroffener Nachbar oder Grundstückseigentümer sollte man die Bekanntmachungen im Amtsblatt verfolgen und fristgerecht Einwendungen erheben.
Häufige Fragen
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