Was ist das Maß der baulichen Nutzung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf – es wird über Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse und Gebäudehöhe definiert.
Einfache Erklärung
Das Maß der baulichen Nutzung ist in §§ 16–21a BauNVO geregelt und wird im Bebauungsplan festgesetzt. Die GRZ gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf (z.B. 0,4 = 40%). Die GFZ beziffert das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche. Zusätzlich kann die Zahl der Vollgeschosse, die Gebäudehöhe und die Baumassenzahl festgesetzt werden.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Grundstück 600 m² mit GRZ 0,4 und GFZ 0,8: Maximale Grundfläche = 240 m², maximale Geschossfläche = 480 m². Das ergibt ein zweigeschossiges Haus mit je 240 m² Grundfläche.
Typische Fehler
Die GRZ nur auf das Hauptgebäude beziehen. Garagen, Stellplätze und Zufahrten werden bei der GRZ mitgerechnet (bis zu 50% Überschreitung möglich nach § 19 Abs. 4 BauNVO).
Kosten
Keine direkten Kosten, aber das Nutzungsmaß beeinflusst den Grundstückswert erheblich.
Häufige Fragen
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