Baurecht

Was ist das Maß der baulichen Nutzung?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf – es wird über Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse und Gebäudehöhe definiert.

Einfache Erklärung

Das Maß der baulichen Nutzung ist in §§ 16–21a BauNVO geregelt und wird im Bebauungsplan festgesetzt. Die GRZ gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf (z.B. 0,4 = 40%). Die GFZ beziffert das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche. Zusätzlich kann die Zahl der Vollgeschosse, die Gebäudehöhe und die Baumassenzahl festgesetzt werden.

Beispiel aus der Praxis

Grundstück 600 m² mit GRZ 0,4 und GFZ 0,8: Maximale Grundfläche = 240 m², maximale Geschossfläche = 480 m². Das ergibt ein zweigeschossiges Haus mit je 240 m² Grundfläche.

Typische Fehler

Die GRZ nur auf das Hauptgebäude beziehen. Garagen, Stellplätze und Zufahrten werden bei der GRZ mitgerechnet (bis zu 50% Überschreitung möglich nach § 19 Abs. 4 BauNVO).

Kosten

Keine direkten Kosten, aber das Nutzungsmaß beeinflusst den Grundstückswert erheblich.

Häufige Fragen

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