Planung

Was ist eine Dachgaube?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Eine Dachgaube ist ein aus dem Dach hervortretender Aufbau, der zusätzlichen Raum oder Licht unter dem Dach schafft und je nach Größe bauordnungsrechtlich geprüft werden muss.

Einfache Erklärung

Dachgauben werden eingesetzt, um Dachräume besser nutzbar zu machen oder mehr Tageslicht zu ermöglichen. Sie können als kleine Lukarnen oder als größere Aufbauten mit eigenen Wänden und Dächern ausgeführt werden. Ob eine Dachgaube genehmigungspflichtig ist, hängt von der Landesbauordnung, dem Bebauungsplan und der vorhandenen Bebauung ab. Relevant sind meist die Firsthöhe, die Traufhöhe, die Abstandsflächen und das Erscheinungsbild. Bei Bestandsgebäuden können Denkmalschutz oder Gestaltungssatzungen zusätzlich einschränken.

Beispiel aus der Praxis

Ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg hat eine zulässige Firsthöhe von 9 Metern. Der Bauherr plant eine große Dachgaube mit eigenem Satteldach. Da die Gaube die Firsthöhe überschreiten würde, ist eine Befreiung oder ein Genehmigungsverfahren erforderlich.

Typische Fehler

Die Gaube als reinen Dachausbau einstufen, ohne Höhen- und Abstandsflächen zu prüfen. Auch wird oft übersehen, dass Gauben bei der Berechnung der Vollgeschosse oder der Geschossfläche mitzählen können.

Kosten

Kleine Gauben ohne Genehmigungspflicht beginnen bei etwa 5.000–10.000 Euro. Größere Gauben mit Genehmigung, Statik und Ausbau können 20.000–50.000 Euro und mehr kosten.

Häufige Fragen

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