Was ist ein Entwässerungsantrag?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der Entwässerungsantrag ist der Antrag auf Genehmigung der Grundstücksentwässerung. Er regelt, wie Schmutz- und Regenwasser vom Grundstück abgeführt werden.
Einfache Erklärung
Jeder Neubau braucht eine genehmigte Entwässerung. Der Entwässerungsantrag wird bei der zuständigen Kommune oder dem Abwasserzweckverband eingereicht und enthält den Entwässerungsplan, Angaben zur Schmutz- und Regenwasserableitung und ggf. den Versickerungsnachweis. Der Antrag wird oft zusammen mit dem Bauantrag eingereicht, ist aber ein eigenständiges Genehmigungsverfahren.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
sekurio ist der intelligente Assistent, der diesen "Papierkram" automatisiert – entwickelt speziell für KMU, Kleingewerbe und Bauvorhaben.
Geführter Wizard führt Sie Schritt für Schritt – rechtssicher in 10 Minuten, statt stundenlang durch Wälzer zu blättern.
Kein Juristen-Deutsch. Keine endlosen Formulare. Nur die Abkürzung zur Rechtssicherheit.
In 10 Minuten zur rechtssicheren GBUExterner Link zu sekurio.de – Tool speziell für KMU & Bauvorhaben
Beispiel aus der Praxis
Der Architekt von Familie Schulz erstellt den Entwässerungsantrag mit Entwässerungsplan, Leitungsquerschnitten und Gefälleberechnungen. Das Schmutzwasser wird an den Kanal angeschlossen, das Regenwasser über eine Mulde auf dem Grundstück versickert. Die Genehmigung erfolgt innerhalb von 4 Wochen.
Typische Fehler
Den Entwässerungsantrag vergessen oder zu spät einreichen. Ohne genehmigte Entwässerung darf nicht gebaut werden. Auch fehlende Rückstausicherungen führen häufig zur Nachforderung.
Kosten
Die Genehmigungsgebühr beträgt 50–300 Euro. Die Planung durch den Architekten oder Ingenieur kostet 500–1.500 Euro.
Häufige Fragen
Bau-Lex Wochenbrief
Wissen, was beim Bauen zählt
Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.
Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.