Was ist Erbbaurecht?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Das Erbbaurecht (umgangssprachlich Erbpacht) ist das vererbliche und veräußerliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Im Gegenzug zahlt der Erbbauberechtigte einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.
Einfache Erklärung
Das Erbbaurecht wird im Grundbuch als eigenständiges Recht eingetragen und kann beliehen, vererbt und verkauft werden – wirtschaftlich ähnelt es einem Grundstückseigentum mit Mietkomponente. Üblich sind Laufzeiten von 60–99 Jahren. Der Erbbauzins beträgt meist 3–5 % des Grundstückswertes pro Jahr, oft an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Häufige Erbbaurechtsgeber sind Kirchen, Stiftungen und Kommunen. Vorteil: deutlich geringerer Kapitalbedarf zu Beginn (kein Grundstückskauf, weniger Grunderwerbsteuer). Nachteil: dauerhafte Belastung, Wertentwicklung des Grundstücks kommt nicht dem Erbbauberechtigten zugute. Bei Vertragsende fällt das Bauwerk gegen Entschädigung (meist 2/3 des Verkehrswertes) an den Eigentümer zurück.
Beispiel aus der Praxis
Familie Stein erhält von der Kirche ein 600 m² großes Grundstück (Wert 180.000 €) im Erbbaurecht über 99 Jahre. Erbbauzins: 4 % = 7.200 € pro Jahr (600 €/Monat). Sie sparen die 180.000 € Grundstückskaufpreis – können also mehr Eigenkapital ins Haus stecken. Über 30 Jahre fließen 216.000 € Erbbauzins.
Typische Fehler
Banken finanzieren Häuser auf Erbbaurecht oft mit Zinsaufschlag und nur, wenn die Restlaufzeit deutlich über die Kreditlaufzeit hinausgeht. Auch wird die Wertsteigerung des Grundstücks unterschätzt – sie kommt allein dem Eigentümer zu. Die Anpassungsklauseln des Erbbauzinses werden oft nicht genau geprüft.
Kosten
Jährlicher Erbbauzins 3–5 % des Grundstückswertes. Bei 200.000 € Bodenwert: 6.000–10.000 € pro Jahr. Über 70 Jahre können so leicht 700.000–1.000.000 € (nominal) anfallen – allerdings ohne Wertanpassung der Inflation.
Häufige Fragen
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