Grundstück & Vermessung

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer auf den Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland. Sie wird vom Käufer gezahlt und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Einfache Erklärung

Die Grunderwerbsteuer entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und wird vom zuständigen Finanzamt per Steuerbescheid erhoben. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die 'Unbedenklichkeitsbescheinigung' aus, die das Grundbuchamt für die Eigentumsumschreibung benötigt. Bemessungsgrundlage ist der vereinbarte Kaufpreis – bei kombinierten Verträgen mit Bauträgern (Grundstück + Haus aus einer Hand) auch der Hauspreis. Die Steuersätze 2026: Bayern 3,5 %, Sachsen 5,5 %, Hamburg 5,5 %, NRW/BW/Hessen/Berlin/Brandenburg/Schleswig-Holstein/Saarland/Thüringen 6,5 %, übrige Länder 5,0–6,0 %. Befreit sind Erwerb durch Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und Erbschaften.

Beispiel aus der Praxis

Familie Krause kauft ein Grundstück in Bayern für 180.000 € und beauftragt einen Bauträger mit dem Hausbau für 320.000 €. Da Kauf und Bauvertrag aus einer Hand kommen, beträgt die Bemessungsgrundlage 500.000 €. Bei 3,5 % bayerischem Steuersatz: 17.500 € Grunderwerbsteuer. In NRW (6,5 %) wären es 32.500 € – fast die doppelte Summe.

Typische Fehler

Bei Bauträgerverträgen wird oft unterschätzt, dass auch der Hauspreis besteuert wird. Wer das Grundstück separat kauft und erst später einen freien Bauunternehmer beauftragt, spart die Steuer auf den Hauspreis. Auch werden Inventarkäufe (Küche, Markisen) nicht im Vertrag separat ausgewiesen – sie wären steuerfrei.

Kosten

Bei einem 400.000-€-Kauf: 14.000 € (Bayern) bis 26.000 € (NRW). Die Grunderwerbsteuer ist Teil der Baunebenkosten und nicht über die KfW förderfähig.

Häufige Fragen

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