Was ist der Erschließungszustand?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der Erschließungszustand beschreibt, inwieweit ein Grundstück an die öffentliche Infrastruktur (Straße, Wasser, Abwasser, Strom) angeschlossen ist. Man unterscheidet: voll erschlossen, teilerschlossen und nicht erschlossen.
Einfache Erklärung
Der Erschließungszustand ist ein wesentliches Kriterium für die Bebaubarkeit und den Wert eines Grundstücks. Voll erschlossen bedeutet: alle Anschlüsse vorhanden. Teilerschlossen: nur einzelne Anschlüsse vorhanden, z. B. Straße ja, Kanal nein. Nicht erschlossen: keine Infrastruktur vorhanden. Die Erschließung muss gesichert sein, bevor eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
Beispiel aus der Praxis
Ein Grundstück am Ortsrand ist teilerschlossen: Die Straße ist vorhanden und Strom liegt an, aber Wasser und Abwasser fehlen. Der Kaufpreis ist mit 60 Euro/m² günstig, aber die Kosten für die fehlende Erschließung (ca. 20.000 Euro) müssen einkalkuliert werden.
Typische Fehler
Teilerschlossene Grundstücke als voll erschlossen betrachten. Auch die Unterscheidung zwischen technischer Erschließung (Leitungen liegen an) und beitragsrechtlicher Erschließung (Beiträge bereits bezahlt) wird oft übersehen.
Häufige Fragen
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