Was ist die Vergabe von Bauleistungen?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Vergabe ist der Prozess der Beauftragung von Baufirmen und Handwerkern nach Angebotsvergleich und Vergabeempfehlung durch den Architekten.
Einfache Erklärung
Nach Eingang und Pruefung der Angebote erstellt der Architekt einen Preisspiegel und eine Vergabeempfehlung. Der Bauherr entscheidet auf dieser Basis, welche Firma den Auftrag erhaelt. Bei der Vergabe wird der Bauvertrag geschlossen, der Leistungsumfang, Preis, Termine und Gewährleistung regelt. Die Vergabe ist Leistungsphase 7 der HOAI.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Nach dem Angebotsvergleich fuer die Elektroinstallation empfiehlt der Architekt die zweitguenstigste Firma: Sie hat zwar 2.000 Euro mehr angeboten als der billigste Anbieter, aber bessere Referenzen und kuerzere Ausfuehrungszeit. Der Bauherr folgt der Empfehlung.
Typische Fehler
Immer den billigsten Anbieter waehlen ohne Referenzen zu pruefen. Auch muendliche Auftragserteilungen ohne schriftlichen Bauvertrag fuehren zu Problemen.
Häufige Fragen
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