Grundstück & Vermessung

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hauskauf?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Die Maklerprovision (Maklercourtage) ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gilt seit Dezember 2020 das geteilte Bestellerprinzip: Käufer und Verkäufer zahlen je die Hälfte.

Einfache Erklärung

Vor 2020 war es regional üblich, dass der Käufer die volle Provision von 5,95–7,14 % trug. Seit dem 23.12.2020 schreibt das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten vor: Wenn ein Makler für beide Seiten tätig ist, zahlen Käufer und Verkäufer je 50 %. Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er maximal die Hälfte auf den Käufer abwälzen. Die Höhe ist verhandelbar – marktüblich sind 5,95 % oder 7,14 % inkl. MwSt., aufgeteilt auf beide Seiten. Die Provision wird nur bei tatsächlichem Vertragsabschluss fällig (Erfolgshonorar). Bei Bauträgerneubauten und Mietverträgen gilt das Bestellerprinzip 'wer bestellt, bezahlt' bereits seit Längerem.

Beispiel aus der Praxis

Familie Pohl kauft eine Bestandsimmobilie für 480.000 €. Der Makler verlangt insgesamt 7,14 % Provision (= 34.272 €). Nach dem Bestellerprinzip teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten: Käuferanteil 17.136 €. Diese Summe muss aus Eigenkapital aufgebracht werden – sie ist Teil der Baunebenkosten und nicht über das Darlehen finanzierbar.

Typische Fehler

Die Maklerprovision wird oft nicht ins Eigenkapital eingerechnet. Auch das Bestellerprinzip wird ignoriert: Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat, darf der Käufer höchstens die hälftige Provision zahlen – nicht mehr. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist unwirksam.

Kosten

Bei 5,95 % Gesamtprovision und einem Kaufpreis von 400.000 €: 23.800 € Gesamtprovision, davon 11.900 € für den Käufer. In Bayern und Hessen sind 7,14 % üblich, in Hamburg und Bremen oft 6,25 %.

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