Welche Notarkosten fallen beim Hauskauf an?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Notarkosten umfassen die Gebühren des Notars für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch. Sie betragen in Deutschland gesetzlich geregelt rund 1,5–2 % des Kaufpreises (Notar + Grundbuchamt zusammen).
Einfache Erklärung
Die Notarkosten sind in Deutschland nicht verhandelbar, sondern ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ein Notar in Berlin verlangt damit für den gleichen Vertrag exakt das gleiche Honorar wie einer in München. Typische Posten: Beurkundung des Kaufvertrags (1,0 Gebühr), Beurkundung der Grundschuld (0,5–1,0 Gebühr), Vollzugsgebühr, Treuhandgebühr, Eintragung der Auflassungsvormerkung, Auflassung und Eigentumsumschreibung. Die Berechnung erfolgt über Gebührentabellen nach Geschäftswert (= Kaufpreis bzw. Grundschuldbetrag). Hinzu kommen Kosten der Grundbuchamtseintragung, die separat ausgewiesen werden.
Beispiel aus der Praxis
Familie Möller kauft ein Haus für 420.000 € und finanziert davon 330.000 € über eine Grundschuld. Notarkosten ca. 4.200 €, Grundbuchkosten ca. 2.100 €, gesamt rund 6.300 € (= ca. 1,5 % des Kaufpreises). Diese Summe muss aus Eigenkapital aufgebracht werden – eine Bank finanziert sie nicht mit.
Typische Fehler
Käufer planen nur 1 % ein – realistisch sind 1,5–2 %, weil auch die Grundschuldbestellung berechnet wird. Bei mehreren Grundschulden (z. B. KfW-Darlehen + Bankdarlehen) steigen die Kosten zusätzlich. Auch die Kosten für Treuhandauftrag, Löschung alter Grundpfandrechte und Notaranderkonto werden oft vergessen.
Kosten
Beispielrechnung 400.000 € Kaufpreis + 320.000 € Grundschuld: ca. 4.000 € Notar + 2.000 € Grundbuchamt = 6.000 €. Bei 600.000 € entsprechend ca. 9.000 €.
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