Was ist Nießbrauch bei Grundstücken?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Nießbrauch ist das umfassende Nutzungsrecht an einem Grundstück oder Gebäude. Der Nießbraucher darf die Sache nutzen und alle Erträge daraus ziehen, ohne Eigentümer zu sein.
Einfache Erklärung
Beim Nießbrauch wird das Eigentum an einem Grundstück von der Nutzung getrennt. Der Nießbraucher hat das Recht, das Grundstück zu bewohnen, zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten. Im Gegensatz zum Wohnrecht darf er die Sache auch vermieten. Nießbrauch wird häufig bei Schenkungen an die nächste Generation eingesetzt, damit die Eltern das Grundstück weiterhin nutzen können.
Beispiel aus der Praxis
Herr und Frau Meier schenken ihr Haus ihrem Sohn, behalten aber einen lebenslangen Nießbrauch. Sie wohnen weiterhin im Haus und könnten es auch vermieten. Der Sohn ist zwar Eigentümer, kann aber erst nach dem Tod der Eltern frei über das Haus verfügen.
Typische Fehler
Nießbrauch und Wohnrecht verwechseln. Beim Wohnrecht darf der Berechtigte nur selbst wohnen, beim Nießbrauch auch vermieten. Auch die steuerlichen Folgen (Schenkungssteuer, Einkommensteuer auf Mieteinnahmen) werden oft unterschätzt.
Häufige Fragen
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