Was ist ein Wohnrecht?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Das Wohnrecht (§ 1093 BGB) berechtigt eine Person, ein Gebäude oder Teile davon zu bewohnen. Im Gegensatz zum Nießbrauch darf der Berechtigte die Wohnung nicht vermieten.
Einfache Erklärung
Ein Wohnrecht wird im Grundbuch in Abteilung II eingetragen und besteht unabhängig von Eigentümerwechseln fort. Es wird häufig Eltern eingeräumt, die ihr Haus an Kinder übertragen, aber weiterhin darin wohnen möchten. Das Wohnrecht ist höchstpersönlich, nicht übertragbar und nicht vererbbar. Es erlischt mit dem Tod des Berechtigten.
Beispiel aus der Praxis
Frau Schneider überträgt ihr Haus an ihre Tochter und lässt sich ein lebenslanges Wohnrecht im Erdgeschoss eintragen. Sie darf dort bis zu ihrem Tod wohnen, kann die Wohnung aber nicht vermieten. Die Tochter kann das Haus verkaufen, der neue Eigentümer muss das Wohnrecht aber respektieren.
Typische Fehler
Wohnrecht ohne Grundbucheintragung vereinbaren – dann ist es bei Eigentümerwechsel nicht geschützt. Auch die Kostenverteilung (Instandhaltung, Nebenkosten) sollte klar geregelt sein.
Häufige Fragen
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