Was ist ein Sonderbau?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Sonderbau ist ein Gebäude, das wegen seiner besonderen Nutzung, Größe oder Gefährlichkeit über die Regelungen für gewöhnliche Gebäude hinaus besondere bauliche Anforderungen erfüllen muss.
Einfache Erklärung
Als Sonderbauten gelten beispielsweise Hochhäuser, Tiefgaragen, Verkaufsstätten, Gaststätten, Theater, Schulen, Krankenhäuser oder Gebäude mit besonderer Brandlast. Für diese gelten erhöhte Anforderungen an Brandschutz, Rettungswege, Lüftung, Trennwände und Standsicherheit. Ein Sonderbau benötigt in der Regel eine besonders sorgfältige Prüfung im Genehmigungsverfahren und ist von der Verfahrensfreiheit oder Genehmigungsfreistellung meist ausgeschlossen.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein Investor plant ein Einkaufszentrum mit mehreren tausend Quadratmetern Verkaufsfläche. Das Gebäude ist ein Sonderbau und benötigt neben dem Bauantrag detaillierte Brandschutznachweise, ein Flucht- und Rettungswegekonzept sowie eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Typische Fehler
Annehmen, dass auch ein Sonderbau verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt werden kann. Ebenfalls häufig: die Sonderbauanforderungen erst spät im Planungsprozess berücksichtigen, was teure Planungsänderungen nach sich zieht.
Häufige Fragen
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