Baurecht

Was ist ein Sonderbau?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Ein Sonderbau ist ein Gebäude, das wegen seiner besonderen Nutzung, Größe oder Gefährlichkeit über die Regelungen für gewöhnliche Gebäude hinaus besondere bauliche Anforderungen erfüllen muss.

Einfache Erklärung

Als Sonderbauten gelten beispielsweise Hochhäuser, Tiefgaragen, Verkaufsstätten, Gaststätten, Theater, Schulen, Krankenhäuser oder Gebäude mit besonderer Brandlast. Für diese gelten erhöhte Anforderungen an Brandschutz, Rettungswege, Lüftung, Trennwände und Standsicherheit. Ein Sonderbau benötigt in der Regel eine besonders sorgfältige Prüfung im Genehmigungsverfahren und ist von der Verfahrensfreiheit oder Genehmigungsfreistellung meist ausgeschlossen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Investor plant ein Einkaufszentrum mit mehreren tausend Quadratmetern Verkaufsfläche. Das Gebäude ist ein Sonderbau und benötigt neben dem Bauantrag detaillierte Brandschutznachweise, ein Flucht- und Rettungswegekonzept sowie eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Typische Fehler

Annehmen, dass auch ein Sonderbau verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt werden kann. Ebenfalls häufig: die Sonderbauanforderungen erst spät im Planungsprozess berücksichtigen, was teure Planungsänderungen nach sich zieht.

Häufige Fragen

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