Baurecht

Was bedeutet Verfahrensfreiheit?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Verfahrensfreiheit bedeutet, dass für ein in der Landesbauordnung genanntes Bauvorhaben kein reguläres Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

Einfache Erklärung

Welche Vorhaben verfahrensfrei sind, bestimmt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands. Häufig gelten dafür Grenzen bei Fläche, Rauminhalt, Höhe oder Nutzung. Verfahrensfrei bedeutet nicht rechtsfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen, örtliche Satzungen, Denkmal- und Naturschutz sowie technische Anforderungen gelten weiter. Anders als bei der Genehmigungsfreistellung ist regelmäßig kein vollständiges Freistellungsverfahren für ein ansonsten genehmigungspflichtiges Gebäude gemeint.

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Beispiel aus der Praxis

Ein kleines Gartenhaus liegt unter der landesrechtlichen Volumengrenze und benötigt deshalb möglicherweise keinen Bauantrag. Steht es jedoch außerhalb des zulässigen Bereichs für Nebenanlagen oder verletzt Grenzregeln, darf es dort trotz Verfahrensfreiheit nicht errichtet werden.

Typische Fehler

Verfahrensfreiheit mit einer behördlich bestätigten Zulässigkeit verwechseln. Die Verantwortung für die Prüfung bleibt bei Bauherrschaft und den beteiligten Fachleuten; kommunale Regeln können zusätzlich entscheidend sein.

Kosten

Für das entfallende Baugenehmigungsverfahren fällt regelmäßig keine Genehmigungsgebühr an. Kosten für Lageplan, Beratung, Statik oder andere erforderliche Nachweise können trotzdem entstehen.

Häufige Fragen

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