Was ist ein Sondergebiet im Bebauungsplan?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Sondergebiet (SO) ist ein Baugebiet im Bebauungsplan, das sich von den üblichen Baugebietstypen (Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet) unterscheidet und einer speziellen Nutzung dient.
Einfache Erklärung
Die BauNVO unterscheidet Sondergebiete der Erholung (§ 10, z.B. Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete) und sonstige Sondergebiete (§ 11, z.B. Einkaufszentren, Klinikgebiete, Hochschulgebiete, Hafengebiete). In Sondergebieten gelten individuelle Festsetzungen, die auf die jeweilige Nutzung zugeschnitten sind.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein Bebauungsplan weist ein Sondergebiet ‚Großflächiger Einzelhandel' aus. Hier darf ein Einkaufszentrum mit max. 15.000 m² Verkaufsfläche errichtet werden. Wohnnutzung ist nicht zulässig.
Typische Fehler
Annehmen, dass man in einem Sondergebiet auch wohnen kann. Die zulässige Nutzung richtet sich ausschließlich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Häufige Fragen
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