Baurecht

Was ist eine Teilungserklärung?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die ein Gebäude in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum aufteilt. Sie ist die Grundlage des Wohnungseigentumsrechts (WEG).

Einfache Erklärung

Die Teilungserklärung regelt, welche Gebäudeteile welchem Eigentümer gehören (Sondereigentum) und welche Teile allen Eigentümern gemeinsam gehören (Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus, Dach, Fassade). Sie enthält den Aufteilungsplan mit Grundrissen, die Gemeinschaftsordnung mit Nutzungsregeln und die Miteigentumsanteile. Die Teilungserklärung wird im Grundbuch eingetragen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen. In der Teilungserklärung wird jede Wohnung als Sondereigentum definiert, das Treppenhaus und der Garten als Gemeinschaftseigentum. Käuferin Müller erwirbt Wohnung 3 mit einem Miteigentumsanteil von 120/1000.

Typische Fehler

Teilungserklärung beim Wohnungskauf nicht genau lesen. Oft sind Nutzungsbeschränkungen enthalten (z. B. keine gewerbliche Nutzung) oder Sondernutzungsrechte an Stellplätzen und Gärten, die den Wert beeinflussen.

Kosten

Die Erstellung einer Teilungserklärung kostet 1.500–3.000 Euro (Notar und Grundbuchamt). Die Kosten richten sich nach dem Gebäudewert.

Häufige Fragen

Bau-Lex Wochenbrief

Wissen, was beim Bauen zählt

Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.

Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.