Was ist eine Teilungserklärung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die ein Gebäude in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum aufteilt. Sie ist die Grundlage des Wohnungseigentumsrechts (WEG).
Einfache Erklärung
Die Teilungserklärung regelt, welche Gebäudeteile welchem Eigentümer gehören (Sondereigentum) und welche Teile allen Eigentümern gemeinsam gehören (Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus, Dach, Fassade). Sie enthält den Aufteilungsplan mit Grundrissen, die Gemeinschaftsordnung mit Nutzungsregeln und die Miteigentumsanteile. Die Teilungserklärung wird im Grundbuch eingetragen.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen. In der Teilungserklärung wird jede Wohnung als Sondereigentum definiert, das Treppenhaus und der Garten als Gemeinschaftseigentum. Käuferin Müller erwirbt Wohnung 3 mit einem Miteigentumsanteil von 120/1000.
Typische Fehler
Teilungserklärung beim Wohnungskauf nicht genau lesen. Oft sind Nutzungsbeschränkungen enthalten (z. B. keine gewerbliche Nutzung) oder Sondernutzungsrechte an Stellplätzen und Gärten, die den Wert beeinflussen.
Kosten
Die Erstellung einer Teilungserklärung kostet 1.500–3.000 Euro (Notar und Grundbuchamt). Die Kosten richten sich nach dem Gebäudewert.
Häufige Fragen
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