Was ist die BauNVO?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die BauNVO (Verordnung über Bauformen) regelt bundesweit die zulässigen Bauformen, Maße der Bebauung und bauliche Nutzungen, die ein Bebauungsplan festsetzen darf.
Einfache Erklärung
Die BauNVO ist eine Bundesverordnung auf Grundlage des Baugesetzbuchs. Sie definiert Begriffe wie reine Bauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbegebiete, Dorfgebiete und Sondergebiete. Zudem regelt sie die Bauformen – offene, geschlossene und halboffene Bauweise – sowie wichtige Maße der Bebauung wie Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Bauhöhe, Anzahl der Vollgeschosse und Überbaubare Grundstücksfläche. Der Bebauungsplan einer Gemeinde muss sich an diese Vorgaben halten, kann aber innerhalb der gesetzlichen Spielräumen konkrete Festsetzungen treffen. Für Bauherren ist die BauNVO deshalb indirekt maßgeblich, weil sie die Grenzen des Bebauungsplans bestimmt.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein Bebauungsplan kennzeichnet ein Grundstück als allgemeine Wohnfläche. Durch die BauNVO ist die Geschossflächenzahl begrenzt, was die zulässige Wohnfläche des Hauses begrenzt. Der Bauherr kann nicht einfach mehr Wohnfläche beantragen, weil der Bebauungsplan an die BauNVO gebunden ist.
Typische Fehler
BauNVO und Bauordnung verwechseln. Die BauNVO regelt planungsrechtliche Bauformen und Maße, die Landesbauordnung bautechnische und bauordnungsrechtliche Anforderungen. Auch wird oft angenommen, die Gemeinde könne beliebige Ausnahmen erteilen – das ist durch die BauNVO begrenzt.
Kosten
Die BauNVO selbst verursacht keine Gebühren. Ihre Vorgaben beeinflussen jedoch maßgeblich die Planungskosten und die wirtschaftliche Ausnutzung eines Grundstücks.
Häufige Fragen
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