Was ist ein amtlicher Lageplan?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der amtliche Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung des Baugrundstücks mit allen baurechtlich relevanten Informationen. Er wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und ist Pflichtbestandteil jedes Bauantrags.
Einfache Erklärung
Der amtliche Lageplan zeigt das Baugrundstück mit: Grundstücksgrenzen und -maßen, Höhenbezugspunkten, vorhandener Bebauung, Nachbargebäuden, Baumbestand, geplanter Bebauung (eingezeichnetes Neubauvorhaben), Abstandsflächen, Baugrenzen und Baulinien aus dem Bebauungsplan sowie Ver- und Entsorgungsleitungen. Er wird im Maßstab 1:200 oder 1:500 erstellt.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
sekurio ist der intelligente Assistent, der diesen "Papierkram" automatisiert – entwickelt speziell für KMU, Kleingewerbe und Bauvorhaben.
Geführter Wizard führt Sie Schritt für Schritt – rechtssicher in 10 Minuten, statt stundenlang durch Wälzer zu blättern.
Kein Juristen-Deutsch. Keine endlosen Formulare. Nur die Abkürzung zur Rechtssicherheit.
In 10 Minuten zur rechtssicheren GBUExterner Link zu sekurio.de – Tool speziell für KMU & Bauvorhaben
Beispiel aus der Praxis
Für den Bauantrag der Familie Hartmann erstellt Vermessungsingenieur Dr. Koch den amtlichen Lageplan. Er misst das Grundstück neu ein, trägt die Grundstücksgrenzen, die Nachbarbebauung und den geplanten Neubau mit Abstandsflächen ein. Der Lageplan wird unterschrieben und mit dem Vermessungsstempel versehen.
Typische Fehler
Einen veralteten Lageplan verwenden – er darf meist nicht älter als 6 Monate sein. Auch selbst erstellte Lagepläne werden von der Baubehörde nicht akzeptiert – nur der amtliche Lageplan eines Vermessungsingenieurs ist gültig.
Kosten
Der amtliche Lageplan kostet je nach Grundstücksgröße und Bundesland 800–2.500 Euro. Er wird nach der Vermessungsgebührenordnung abgerechnet.
Häufige Fragen
Bau-Lex Wochenbrief
Wissen, was beim Bauen zählt
Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.
Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.