Baurecht

Was ist ein amtlicher Lageplan?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Der amtliche Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung des Baugrundstücks mit allen baurechtlich relevanten Informationen. Er wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und ist Pflichtbestandteil jedes Bauantrags.

Einfache Erklärung

Der amtliche Lageplan zeigt das Baugrundstück mit: Grundstücksgrenzen und -maßen, Höhenbezugspunkten, vorhandener Bebauung, Nachbargebäuden, Baumbestand, geplanter Bebauung (eingezeichnetes Neubauvorhaben), Abstandsflächen, Baugrenzen und Baulinien aus dem Bebauungsplan sowie Ver- und Entsorgungsleitungen. Er wird im Maßstab 1:200 oder 1:500 erstellt.

Beispiel aus der Praxis

Für den Bauantrag der Familie Hartmann erstellt Vermessungsingenieur Dr. Koch den amtlichen Lageplan. Er misst das Grundstück neu ein, trägt die Grundstücksgrenzen, die Nachbarbebauung und den geplanten Neubau mit Abstandsflächen ein. Der Lageplan wird unterschrieben und mit dem Vermessungsstempel versehen.

Typische Fehler

Einen veralteten Lageplan verwenden – er darf meist nicht älter als 6 Monate sein. Auch selbst erstellte Lagepläne werden von der Baubehörde nicht akzeptiert – nur der amtliche Lageplan eines Vermessungsingenieurs ist gültig.

Kosten

Der amtliche Lageplan kostet je nach Grundstücksgröße und Bundesland 800–2.500 Euro. Er wird nach der Vermessungsgebührenordnung abgerechnet.

Häufige Fragen

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