Was ist die Geschossflächenzahl (GFZ)?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Einfache Erklärung
Die GFZ berücksichtigt alle Vollgeschosse. Bei GFZ 0,8 und 500 m² Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen 400 m² betragen. Die GFZ bestimmt, wie groß ein Haus insgesamt werden darf.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Grundstück 600 m², GFZ 1,0: Maximale Geschossfläche 600 m². Bei zwei Geschossen je 300 m² oder flexibel verteilt.
Typische Fehler
Verwechslung von GRZ und GFZ. Kellergeschosse können unter Umständen als Vollgeschosse zählen.
Häufige Fragen
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