Baurecht

Was ist die Geschossflächenzahl (GFZ)?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

Einfache Erklärung

Die GFZ berücksichtigt alle Vollgeschosse. Bei GFZ 0,8 und 500 m² Grundstück darf die Summe aller Geschossflächen 400 m² betragen. Die GFZ bestimmt, wie groß ein Haus insgesamt werden darf.

Beispiel aus der Praxis

Grundstück 600 m², GFZ 1,0: Maximale Geschossfläche 600 m². Bei zwei Geschossen je 300 m² oder flexibel verteilt.

Typische Fehler

Verwechslung von GRZ und GFZ. Kellergeschosse können unter Umständen als Vollgeschosse zählen.

Häufige Fragen

Bau-Lex Wochenbrief

Wissen, was beim Bauen zählt

Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.

Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.