Was ist ein Leitungsrecht?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Leitungsrecht berechtigt Dritte (oft Versorgungsunternehmen), Leitungen über oder unter einem Grundstück zu verlegen und zu betreiben. Es wird als Grunddienstbarkeit oder Baulast eingetragen.
Einfache Erklärung
Leitungsrechte werden eingetragen, wenn Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation) über fremde Grundstücke geführt werden müssen. Der Grundstückseigentümer muss die Leitungen dulden und darf im Bereich der Leitungstrasse nicht bauen. Leitungsrechte werden entweder als Grunddienstbarkeit im Grundbuch oder als Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Beispiel aus der Praxis
Auf dem Grundstück von Herrn Fischer verläuft eine Abwasserleitung der Stadtwerke, die drei Nachbargrundstücke versorgt. Im Grundbuch ist ein 3 m breiter Schutzstreifen als Leitungsrecht eingetragen. In diesem Bereich darf Herr Fischer weder bauen noch Bäume pflanzen.
Typische Fehler
Leitungsrechte beim Grundstückskauf nicht beachten. Ein Leitungsrecht kann die bebaubare Fläche erheblich einschränken. Vor dem Kauf unbedingt prüfen, ob und wo Leitungsrechte eingetragen sind.
Häufige Fragen
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