Was ist ein Wegerecht?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zu überqueren, um das eigene Grundstück zu erreichen. Es wird als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Einfache Erklärung
Das Wegerecht entsteht typischerweise, wenn ein Grundstück keinen eigenen Zugang zu einer öffentlichen Straße hat (Hinterliegergrundstück). Der Eigentümer des vorderen Grundstücks muss dem hinteren Grundstück ein Wegerecht einräumen. Es wird als Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und besteht unabhängig von Eigentümerwechseln fort.
Beispiel aus der Praxis
Das Grundstück der Familie Klein liegt hinter dem Grundstück der Familie Braun und hat keinen direkten Straßenzugang. Im Grundbuch des vorderen Grundstücks ist ein Wegerecht zugunsten der Familie Klein eingetragen. Sie dürfen den Weg über das vordere Grundstück nutzen – auch wenn Familie Braun das Grundstück eines Tages verkauft.
Typische Fehler
Ein Wegerecht nur mündlich vereinbaren, ohne Grundbucheintragung. Ohne Eintragung geht das Recht bei einem Eigentümerwechsel verloren. Auch die Breite und Art der Nutzung (Fußweg vs. Zufahrt) sollte genau definiert sein.
Häufige Fragen
Bau-Lex Wochenbrief
Wissen, was beim Bauen zählt
Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.
Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.