Was ist eine Nebenanlage?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Nebenanlage ist eine bauliche Anlage, die der Hauptnutzung des Grundstücks funktional untergeordnet ist, etwa ein Geräteschuppen, eine Müllbox oder eine technische Anlage.
Einfache Erklärung
Ob etwas als Nebenanlage gilt, richtet sich nach Funktion, Größe und Zusammenhang mit der Hauptnutzung. Bebauungspläne können Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulassen, begrenzen oder ausschließen. Zusätzlich können sie bei der Grundflächenzahl berücksichtigt werden. Der Begriff Nebenanlage entscheidet nicht allein darüber, ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist oder an der Grundstücksgrenze stehen darf.
Bau-Lex BauCheck
Nebengebäude konkret prüfen
Allgemeine Regeln geben die Richtung vor. Der BauCheck berücksichtigt Ihre Maße, Lage und die ausgewählte Landesbauordnung.
Beispiel aus der Praxis
Auf einem Wohngrundstück sollen Gartenhaus, Pooltechnik und Müllbox im Vorgarten entstehen. Obwohl alle drei der Wohnnutzung dienen, muss für jede Anlage geprüft werden, ob der Bebauungsplan diesen Standort zulässt und wie sie bei GRZ und Grenzbebauung berücksichtigt wird.
Typische Fehler
Annehmen, jede kleine Anlage sei automatisch zulässig. Besonders nicht überbaubare Grundstücksflächen, Vorgärten, bestehende Grenzbauten und die zusammengerechnete Grundstücksausnutzung werden häufig übersehen.
Häufige Fragen
Bau-Lex Wochenbrief
Wissen, was beim Bauen zählt
Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.
Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.