Was ist eine Reallast?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Reallast ist ein dingliches Recht, das den Eigentümer eines Grundstücks zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet – z. B. Geldzahlungen, Naturalleistungen oder Dienstleistungen.
Einfache Erklärung
Im Gegensatz zur Dienstbarkeit, die nur ein Dulden oder Unterlassen verlangt, begründet die Reallast eine aktive Leistungspflicht. Typische Beispiele sind Leibrentenvereinbarungen (regelmäßige Zahlungen an den ehemaligen Eigentümer), Altenteilsrechte (Versorgung der Eltern) oder kommunale Erschließungskostenbeiträge. Die Reallast wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Bauer Huber überträgt seinen Hof an seinen Sohn und lässt eine Reallast eintragen: Der Sohn muss monatlich 800 Euro zahlen, die Eltern im Haus wohnen lassen und den Garten pflegen. Diese Pflichten sind dinglich gesichert und gehen bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer über.
Typische Fehler
Reallast und Grunddienstbarkeit verwechseln. Die Reallast verpflichtet zu aktivem Tun, die Dienstbarkeit nur zum Dulden oder Unterlassen. Auch die Durchsetzbarkeit gegenüber Rechtsnachfolgern wird oft übersehen.
Häufige Fragen
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