Baurecht

Was ist eine Reallast?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Eine Reallast ist ein dingliches Recht, das den Eigentümer eines Grundstücks zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet – z. B. Geldzahlungen, Naturalleistungen oder Dienstleistungen.

Einfache Erklärung

Im Gegensatz zur Dienstbarkeit, die nur ein Dulden oder Unterlassen verlangt, begründet die Reallast eine aktive Leistungspflicht. Typische Beispiele sind Leibrentenvereinbarungen (regelmäßige Zahlungen an den ehemaligen Eigentümer), Altenteilsrechte (Versorgung der Eltern) oder kommunale Erschließungskostenbeiträge. Die Reallast wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.

Beispiel aus der Praxis

Bauer Huber überträgt seinen Hof an seinen Sohn und lässt eine Reallast eintragen: Der Sohn muss monatlich 800 Euro zahlen, die Eltern im Haus wohnen lassen und den Garten pflegen. Diese Pflichten sind dinglich gesichert und gehen bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer über.

Typische Fehler

Reallast und Grunddienstbarkeit verwechseln. Die Reallast verpflichtet zu aktivem Tun, die Dienstbarkeit nur zum Dulden oder Unterlassen. Auch die Durchsetzbarkeit gegenüber Rechtsnachfolgern wird oft übersehen.

Häufige Fragen

Bau-Lex Wochenbrief

Wissen, was beim Bauen zählt

Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.

Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.